rss
Fördermitglieder
brainloop Ernst & Young KCU KompetenzCentrum Hendricks & CO GmbH incite META ÖPWZ pwc Wirtschaftskammer Österreich
Hauptsponsoren

INARA Sicherheitspaket
INARA gibt Sicherheit
Alle Leistungen für unsere Mitglieder
Bestellformular
Aufsichtsrats-Netzwerk
(Vernetzung der) Aufsichtsräte in Österreich

Weiterbildung & Veranstaltungen
Tagungen und Seminare für Aufsichtsräte und solche, die es noch werden wollen
Lehrgänge Seminare Veranstaltungen
Fachliteratur
Buchempfehlungen (und Lesenswertes) für Aufsichtsräte
Studien Publikationen Fachbeiträge Videos
Interessensvertretung
Interessensvertretung österreichischer Aufsichtsräte
Selbsttest
Testen Sie ihr Wissen (rund um Ihre Aufsichtsratstätigkeit)

Aufsichtsrat in AG, GmbH und Verein

Die gesetzlichen Bestimmungen über den Aufsichtsrat oder ein damit vergleichbares Organ hängen von der jeweiligen Rechtsform ab.

Die Aktiengesellschaft hat von Gesetzes wegen einen Aufsichtsrat einzurichten, er ist sozusagen ein Pflichtorgan.

Bei der GmbH hängt es von verschiedenen Faktoren ab, ob ebenfalls eine gesetzliche Aufsichtsratspflicht herrscht oder ob es den Gesellschaftern freigestellt wird, einen fakultativen Aufsichtsrat einzurichten.

Beim Verein schließlich gibt es von Gesetzes wegen niemals eine Pflicht, einen Aufsichtsrat einzurichten. Nichtsdestotrotz ermöglicht das Vereinsgesetz aber die Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsorgans.