Aufsichtsrat in AG, GmbH und VereinDie gesetzlichen Bestimmungen über den Aufsichtsrat oder ein damit vergleichbares Organ hängen von der jeweiligen Rechtsform ab. Die Aktiengesellschaft hat von Gesetzes wegen einen Aufsichtsrat einzurichten, er ist sozusagen ein Pflichtorgan. Bei der GmbH hängt es von verschiedenen Faktoren ab, ob ebenfalls eine gesetzliche Aufsichtsratspflicht herrscht oder ob es den Gesellschaftern freigestellt wird, einen fakultativen Aufsichtsrat einzurichten. Beim Verein schließlich gibt es von Gesetzes wegen niemals eine Pflicht, einen Aufsichtsrat einzurichten. Nichtsdestotrotz ermöglicht das Vereinsgesetz aber die Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsorgans. |
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