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I. Geltung 1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages zwischen der INARA GmbH (in der Folge „INARA“ genannt) und ihren Mitgliedern. Den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mitglieder wird ausdrücklich widersprochen; diese gelten nur insoweit als sie von INARA ausdrücklich anerkannt und schriftlich bestätigt werden. 2. Sollte ein Mitglied von INARA ein Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 des Konsumentenschutzgesetzes sein, gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nur insofern, als ihnen zwingende Bestimmungen des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes nicht widersprechen. 3. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von INARA schriftlich bestätigt werden.
IV. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schriftform 1. Die vorliegenden AGB sowie der Mitgliedschaftsvertrag unterliegen in ihrer Gesamtheit dem österreichischen Recht unter Ausschluss aller Verweisungsnormen. 2. Die Parteien vereinbaren für Streitigkeiten aus diesem Vertrag die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien. 3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Die Parteien halten fest, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des vorliegenden Vertrages keinerlei rechtlich bindende mündliche Nebenabreden bestanden haben. 4. Alle Mitteilungen gemäß diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen, sind durch einen hierzu berechtigten Vertreter der jeweiligen Partei abzugeben und an den Empfänger per eingeschriebenem Brief oder Telefax an die zuletzt bekanntgegebene Adresse zu richten.
V. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt entsprechend für Lücken in diesen AGB. |
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