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Mitteilungsverpflichtung der Gesellschaft Gesellschaften sind verpflichtet, Entgelte für Leistungen des Aufsichtsrates, die über einer Bagatellgrenze von 900 EUR pro Kalenderjahr sowie 450 EUR pro erbrachter Leistung (inklusive Reisekostenersatzleistungen, exklusive Umsatzsteuer) liegen, den Finanzbehörden mitzuteilen. Grundlage dafür ist die Verordnung...MEHR LESEN
Eingeschränkte Abzugsfähigkeit der Aufwendungen auf Gesellschaftsebene Für die Gesellschaft sind Aufsichtsratsvergütungen für körperschaftsteuerliche Zwecke nur...MEHR LESEN
Besteuerung der Aufsichtsratsvergütungen ...MEHR LESEN
Betriebseinnahmen Aufsichtsratsmitglieder ermitteln ihren Gewinn in der Regel durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung...MEHR LESEN
Betriebsausgaben ...MEHR LESEN |
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