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Als Pflichtorgan der Aktiengesellschaft sind dem Aufsichtsrat durch Gesetz oder Satzung verschiedene Aufgaben zugewiesen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit zu erledigen hat. Dabei können dem Aufsichtsrat freilich Fehler unterlaufen, die eine zivilrechtliche Haftung und in gewissen Fällen sogar eine strafrechtliche Verantwortlichkeit mit sich bringen können. Vertiefende Informationen: |
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