„Die persönliche D&O-Versicherung“

„Die persönliche D&O-Versicherung“

Last Updated on 2018-08-23

Die R+V Versicherung ist eines der größten Versicherungsunternehmen Deutschlands für Firmen- und Privatkunden und gehört zur Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Die österreichische Niederlassung der R+V in Wien bietet ihren Kunden Spezialprodukte zur Absicherung ihrer individuellen Risiken an. Zu ihrem Portfolio gehört auch die persönliche D&O-Versicherung. Durch deren Abschluss haben Manager ihren Versicherungsschutz selbst in der Hand und sind unabhängig von einer Firmen-D&O-Polizze. Mag. Edith Kleisinger, MBA, ist bei R+V Wien Spezialistin für Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherungen und beantwortet im Folgenden die wesentlichen Fragen zur persönlichen D&O-Deckung.

1.     Warum wird die Einzel-D&O-Versicherung auch als Berufshaftpflicht-Versicherung für Manager bezeichnet?

Ebenso wie die Berufshaftpflicht die Beratungstätigkeit eines Rechtsanwalts abdeckt, wird bei D&O-Versicherungen die Beratungstätigkeit des Managers versichert und zwar als Geschäftsführer (inkl. Interims-Geschäftsführer) in einer GmbH und/oder als Vorstand einer AG und/oder einer Stiftung etc. Es wird also der „Beruf“ Manager versichert. Möglich ist auch die Absicherung der Tätigkeit in mehreren Gremien. Dabei steht die Versicherungssumme dann für alle Mandate gemeinsam zur Verfügung. Im Standard-Antragsverfahren bei R+V können bis zu zehn Mandate versichert werden.

Vergleichbar mit der Berufshaftpflichtversicherung ist auch der Versicherungsfall: dieser ist der Verstoß, also die Pflichtverletzung, die dem Manager unterlaufen kann. Wenn zu diesem Zeitpunkt die Versicherung aufrecht war, dann gilt sie, egal wann der Schaden eintritt, der sich durch einen – beispielsweise gerichtlich geltend gemachten – Haftpflichtanspruch manifestiert.

2.     Was ist der Unterschied zwischen einer Unternehmens-D&O und einer Einzel-D&O? Geht es hier um eine Entweder-Oder-Entscheidung? Und wenn es für das gleiche Risiko parallel eine Unternehmens- und eine Einzel-D&O gibt, kann dann im Anlassfall gewählt werden, welche herangezogen wird?

Hier gibt es mehrere Unterschiede. Entscheidend ist, dass die persönliche D&O, auch Einzel-D&O genannt, eine Person in ihrer (bzw. auch in mehreren) Tätigkeit(en) versichert und diese Versicherungsnehmer und Prämienschuldner ist.

Bei der Unternehmens-D&O ist das Unternehmen Versicherungsnehmer und Prämienschuldner, jedoch gilt der Versicherungsschutz für alle Organe (und leitenden Angestellten) des Unternehmens/der Stiftung (Vertrag zugunsten Dritter), wobei die Versicherungssumme für alle versicherten Personen gemeinsam zur Verfügung steht, wohingegen bei einer Einzel-D&O-Deckung die einzelne versicherte Person ihre „eigene“ Versicherungssumme für sich alleine hat.

Es ist durchaus ratsam, wenn ein Manager zusätzlich zum Schutz im Rahmen einer Unternehmens-D&O eine persönliche D&O-Versicherung abschließt und sich damit seine „eigene“ Versicherungssumme einkauft. Man muss dann nicht befürchten, dass die Summe durch andere Organe „verbraucht“ wird und man selbst am Ende des Tages ohne Versicherungsschutz dasteht.

Ob bei Vorliegen einer Mehrfachversicherung die Unternehmens- oder die Einzel-D&O heranzuziehen ist, hängt von den jeweils vereinbarten Klauseln ab.

3.     Welchen Personen empfehlen Sie den Abschluss von individuellen D&O-Polizzen?

Jeder Person, die aufgrund des Gesetzes persönlich mit ihrem Privatvermögen für die Einhaltung ihrer Pflichten haftet. Das trifft insbesondere für GmbH-Geschäftsführer, AG-Vorstände sowie für Stiftungs-Vorstände zu! Dieser Personenkreis sollte sich durch eine Versicherung einen Haftungstopf schaffen. Bis es zu einem tatsächlichen Schuldspruch in einem Haftungsverfahren kommt, können schon enorme Kosten entstehen.

Je nachdem wie groß das Haftungspotenzial für die einzelne Person ist, empfiehlt sich eine Einzel-D&O auch für leitende Angestellte. Auch wenn diese Personen unter das Dienstnehmerhaftpflicht-Privileg fallen, besteht immer noch ein Rest-Haftungs-Risiko, das abgesichert werden sollte.

4.     Wie sollte ein Manager vorgehen, der sich für eine Einzel-D&O-Polizze interessiert?

Da bei der persönlichen D&O der jeweilige Manager Versicherungsnehmer und auch Prämienschuldner ist, sollte er sich zunächst über die Höhe der Prämie für die gewählte Versicherungssumme informieren. Das ist auf unserem Online-Rechner unter www.tarifrechner-ruv.at sehr einfach. Dort kann man alles bis zu einer Versicherungssumme von einer Million Euro „durchspielen“.

5.     Wann muss ein Fragebogen ausgefüllt werden? Welche weiteren Unterlagen müssen vorgelegt werden?

Ein Fragebogen ist nur in bestimmten Fällen auszufüllen, insbesondere dann, wenn der Umsatz des Unternehmens, in welchem Organfunktionen ausgeübt werden, mehr als 150 Millionen Euro p.a. beträgt. Hier ist auch der Geschäftsbericht zu prüfen. Sollte das Eigenkapital des Unternehmens, in dem die Tätigkeit versichert werden soll, negativ sein oder sonst eine Überschuldung vorliegen, gibt es keine Deckung durch die Versicherung.

6.     Welche Versicherungssummen sind bei persönlichen D&O-Versicherungen empfehlenswert?

Empfehlungen sind hier nur schwer möglich. Maßgeblich ist das größte Einzelrisiko, das schlagend werden kann („probable maximum loss“).

7.     Wie hoch sind die Kosten einer Einzel-D&O-Versicherung? Warum sind sie höher als bei der Unternehmens-D&O-Polizze?

Bei nur einem Mandat und einer Versicherungssumme in Höhe von einer Million Euro liegt die Jahresnettoprämie zwischen 1.185 und 1.645 Euro. Aufgrund der Tatsache, dass der Versicherungsfall bei der R+V Einzel-D&O der Verstoß, also die Pflichtverletzung ist, steigt das Risiko für uns signifikant an, da mehrere Verstöße in einem Jahr zu mehreren Deckungsansprüchen führen können, dies bis zur Ausschöpfung der Versicherungssumme. Diese kann also schneller „verbraucht“ werden und muss im Folgejahr erneut wieder aufgestellt werden.

In der herkömmlichen Unternehmens-D&O ist der Versicherungsfall die Anspruchserhebung des Geschädigten (Claims-Made), also der Fall, dass ein Anspruch schriftlich geltend gemacht wird. Dieser Anspruchserhebung können zwar mehrere Verstöße des laufenden Vertragsjahres oder von Vorjahren zugrunde liegen, jedoch nur bis zur Höhe der Versicherungssumme. Das Risiko für den Versicherer ist also kleiner. Das erklärt den Preisunterschied zur Einzel-D&O.

8.     Welche Klauseln sollte man sich als Manager genau anschauen, um eine „gute“ von einer „schlechten“ D&O-Polizze zu unterscheiden?

Wichtig sind immer die Nachmeldefristen, diese sollten zeitlich unbegrenzt sein. Schäden sollten also auch noch nach Vertragsende zeitlich unbegrenzt gemeldet werden können. Bei der persönlichen D&O ist aufgrund des Verstoßprinzips immer besonders auf die zeitliche Rückwärtsdeckung zu achten. Diese sollte ebenfalls zeitlich unbegrenzt sein, also auch Pflichtverletzungen abdecken, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages passiert sind, aber dem Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Polizzenabschlusses noch nicht bekannt sind.

Außerdem ist zu beachten, welche Leistungen extra zur Verfügung stehen und nicht unter die Versicherungssumme fallen. Z.B. werden Verfahrenskosten oft sublimitiert, stehen also nur bis zu einer bestimmten (unter der Versicherungssumme liegenden) Höhe zur Verfügung. Bei R+V stehen diese in voller Höhe der Versicherungssumme zusätzlich zur Verfügung. Das bedeutet einen erheblichen Deckungsunterschied.

9.     Inwieweit besteht D&O-Versicherungsschutz für folgende Fälle: Strafen und Bußgelder, Steuern und Sozialversicherungsabgaben, im Verwaltungsstrafverfahren / im Strafverfahren?

Strafen können nie Inhalt einer Versicherung sein, das würde dem Strafcharakter widersprechen; Bußgelder (Begriff aus Deutschland) sind ebenso Strafen und zwar Verwaltungsstrafen.

Steuern und Sozialversicherungen sind „Sowieso-Kosten“; diese muss der Betrieb abführen. Sollte es aber dabei zu Verzögerungen oder Fehlern kommen, weil der Manager seine Pflichten nicht erfüllt, kann ein darüber hinausgehender Vermögensschaden, der dadurch dem Unternehmen entsteht und der beim Manager geltend gemacht wird, durch die Versicherung übernommen werden. Ob der Schaden übernommen wird, hängt immer vom Inhalt der Anspruchsgeltendmachung ab. Bei einer subsidiären Ausfallshaftung des Managers (wie beispielsweise im ASVG geregelt) und gleichzeitig zu verantwortender Pflichtverletzung kann ein versicherter Haftpflichtanspruch gegeben sein.

Die Kosten eines Straf- oder Verwaltungsstrafverfahrens sind bei R+V jedenfalls von der Versicherungsleistung umfasst, ebenso wie die Kosten eines zivilgerichtlichen Verfahrens. Die Strafen an sich werden hingegen nicht von der Versicherung gedeckt.

10.  Schützt mich eine firmeninterne Haftungsfreistellung?

Im Falle einer zwischen Unternehmen und Manager vereinbarten Haftungsfreistellung besteht durchaus ein Rest-Risiko, da Enthaftungen (wenn Unternehmen ihre Manager vermeintlich vor Inanspruchnahmen Dritter freistellen) oft nicht halten. Haftungsfreistellungsklauseln sind beispielsweise im Aktienrecht rechtlich unzulässig, werden aber dennoch manchmal vereinbart. Ansprüche Dritter können dann zwar nicht direkt an den Manager herangetragen werden, können aber intern – also Unternehmen gegen Manager – geltend gemacht werden und der Manager haftet erst recht. Und dass seitens des Unternehmens gegenüber dem Manager regelrecht auf Schadenersatzansprüche verzichtet wird, kommt in der Regel – insbesondere bei Kenntnis des Vorliegens eines D&O-Schutzes – selten vor.

11.  Ihre drei Tipps an jeden Manager?

–        Pflichten und Entscheidungen einhalten bzw. dokumentieren,

–        Haftungsfreistellungen nicht vertrauen,

–        für D&O Versicherungsschutz sorgen.

Für den Herbst bereiten R+V und INARA gemeinsam zwei Veranstaltungen vor, die sich intensiv mit dem Thema „Persönliche D&O-Versicherung“ befassen.

Am 23. Oktober 2018 wird in der Zeit von 10.00 bis 10.30 Uhr ein Webinar stattfinden und am 21. November um 17:30 eine Informationsveranstaltung im Management Club in 1010 Wien. 

Details dazu werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Mehr zur R+V Allgemeine Versicherung AG, Niederlassung Österreich: www.ruv.at

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