Wirtschaftliche Eigentümer Register – Beschränkung der Einsicht

Wirtschaftliche Eigentümer Register – Beschränkung der Einsicht

Last Updated on 2018-09-28

MMag. Dr. Nikola Leitner-Bommer / Kerschbaum Partner Rechtsanwälte GmbH 

Im Wirtschaftlichen Eigentümer Register werden seit Beginn dieses Jahres inhaltsreiche Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer von Rechtsträgern gespeichert. Dass der Kreis der in das Wirtschaftliche Eigentümer Register Einsichtsberechtigten sehr umfassend definiert ist, stellt insbesondere auch für zahlreiche Privatstiftungen ein Problem dar und verhindert jegliche Anonymität.

Am 1. Oktober 2018 tritt daher die Schutzbestimmung des § 10a WiEReG in Kraft, wonach die Registerbehörde auf Antrag des wirtschaftlichen Eigentümers die Einsicht beschränken kann, sofern dieser belegt, dass der Einsicht ein überwiegendes, schutzwürdiges Interesse entgegensteht. Ein solches liegt vor, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Einsichtnahme den wirtschaftlichen Eigentümer einem unverhältnismäßigen Risiko aussetzen würde, Opfer einer Straftat wie beispielsweise Betrug, Erpressung oder Nötigung zu werden oder der wirtschaftliche Eigentümer minderjährig oder geschäftsunfähig ist. Gelingt es, dieses Interesse nachzuweisen, wird die Einsicht einem Teil der Einsichtsberechtigten verwehrt. Problematisch erscheint allerdings, dass die Beschränkung zeitlich begrenzt und nicht für Behörden, Notare und von der Finanzbehörde beaufsichtigte Finanz- und Kreditinstitute gilt.

Zudem kann die Behörde die Einsicht beschränken. Es bleibt somit abzuwarten, ob und unter welchen Voraussetzungen die Behörde den Anträgen stattgeben wird und inwieweit zusätzliche Schutzbestimmungen notwendig sind.

Quelle: stiftung-nextgen, www.stiftung-nextgen.at

stiftung-nextgen ist eine von Mag. Manfred Wieland im Jahr 2015 gegründete disziplinenübergreifende Plattform, die aktuelle Fragestellungen rund um österreichische Privatstiftungen aufgreift und auf Fachniveau diskutiert. Zu den Kernthemen gehören das Stiftungs-, Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie der Kapitalmarkt. Darüber hinausgehend werden auch strategische Belange in Hinblick auf Stiftungsbeteiligungen und der Immobilienbereich vertiefend beleuchtet. Facheinschlägige Spezialisten stellen ihr Know-how zur Information und zum Austausch zur Verfügung.