15 Jun Eine neue Aufsicht für die Aufsicht”
Last Updated on 2023-06-18
Mag. Manfred Kainz
Preisfrage: Glauben Sie, dass es (schon) genug Aufsichtsbehörden gibt? Wenn ja, dann liegen Sie leider falsch. Daher noch eine zweite Chance mit Preisfrage zwei: Kennen Sie AMLA? Nein, das ist keine neue Streichkäsesorte. Aber dafür die Verbindung zur Frage eins: AMLA ist die Abkürzung für Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism. Also eine supranationale Behörde zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems der Europäischen Union für die Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Diese neue Behörde sieht ein eigener EU-Verordnungsentwurf vor.
Viele Aufgaben
Alle ambitionierten Ziele der AMLA aufzulisten, würde hier den Rahmen sprengen, aber es läuft auf folgendes hinaus: Die AMLA soll „die Aufsicht über die Aufsichten” sein. Daher hat die AMLA – unter anderem – folgende Aufgaben: Führen einer aktuellen Liste der Finanzaufsichtsbehörden in der EU, Erstellen von Reviews betreffend angemessener Ressourcen und Befugnisse dieser Behörden, die Finanzaufsichtsbehörden auffordern, mögliche Verstöße zu untersuchen (wenn die betreffenden Behörden das nicht tun), Assessments der Strategien, Kapazitäten und Ressourcen der Finanzaufsichtsbehörden vornehmen, zur Konvergenz der nationalen Aufsichtspraktiken und zur Förderung hoher Aufsichtsstandards beitragen, eine gemeinsame Methodik für die Berichterstattung für alle Beaufsichtigten entwickeln, Personal- und Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden koordinieren, zwischen Finanzaufsichtsbehörden vermitteln, Meinungsverschiedenheiten zwischen den Behörden bei zu ergreifenden Maßnahmen „schlichten“ (da ist dann die AMLA-Meinung bindend) und schließlich der EU-Kommission melden, wenn wirksame und effiziente Aufsichtspraktiken und -tätigkeiten fehlen.
Viele Befugnisse
Um ihre Aufgaben erfüllen zu können hat die AMLA einige Befugnisse: Sie kann eigene Ermittlungen führen, Vor-Ort-Prüfungen vornehmen, sowie zahlreiche konkrete Aufsichtsbefugnisse wahrnehmen: Z. B. die Geschäftstätigkeit, den Betrieb oder das Netzwerk von Instituten einschränken oder die Veräußerung von Hochrisikotätigkeiten verlangen; aber auch Änderungen in der Leitungsstruktur verlangen, ja sogar bestimmte Führungspersonen per Erlass verbieten. Dazu kommen finanzielle Verwaltungssanktionen und Zwangsgelder.
Offene Fragen
Dass das alles kommen soll, sieht der VO-Entwurf vor. Und sogar den Startzeitpunkt: Etablierung der AMLA sollte demgemäß schon per 1. Jänner 2023 (!) gewesen sein. Das Ganze ist also schon „im Verzug”. Die Verhandlungen sind derzeit im „Trilog” zwischen EU-Kommission, Rat und EU-Parlament. Dabei sind auch noch so „unwesentliche” Fragen offen wie: Wo soll die neue Behörde ihren Sitz haben? (Wien hat sich auch beworben), Wie viele Mitarbeiter soll sie haben? Und: Wie soll sie sich finanzieren?