Börsenmelange zum 2. Advent mit Brigitta Schwarzer/INARA GmbH und Aufsichtsratsvorsitzende der NET AG

Börsenmelange zum 2. Advent mit Brigitta Schwarzer/INARA GmbH und Aufsichtsratsvorsitzende der NET AG

Last Updated on 2020-12-17
Alexandra Rosinger / FinancialRedHead, Blog 06.12.2020

Hallo Frau Schwarzer, es ist mir eine Freude, Sie zu interviewen. Von Frau Öztürk haben wir schon einiges über die NET AG erfahren. Was sind Ihre Aufgaben in dieser Gesellschaft?
Schwarzer: Hallo Frau Rosinger, ich freue mich auf das Gespräch mit Ihnen. Ich bin Vorsitzende des Aufsichtsrats der NET AG. Meine Aufgaben sind vielfältig. Die NET AG ist in Österreich eine junge Gesellschaft, die Strukturen sind noch im Aufbau. Da braucht der Vorstand vom Aufsichtsrat zunächst mehr begleitende Unterstützung als Kontrolle und zwar vor allem bei der Organisation des Risikomanagementsystems und des Berichtswesens, bei den Kapitalmarktagenden etc. Die Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ist deshalb sehr intensiv.

Also unterstützen Sie den Vorstand, indem Sie die HV und quartalsweisen Aufsichtsratssitzungen organisieren und auch die Agenda schreiben?
Schwarzer: Als Vorsitzende des Aufsichtsrates bin ich natürlich nicht operativ tätig, ich leite die vom Vorstand organisierten Hauptversammlungen. Anders ist es bei den Aufsichtsrats-Sitzungen. Da fällt das Erstellen der Tagesordnung in meine Zuständigkeit. Es geschieht in Abstimmung mit den KollegInnen im Aufsichtsrat und im Austausch mit dem Vorstand.

Wie werden Sie bzw. Aufsichtsräte gewählt und von wem?
Schwarzer: Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung, also der Versammlung aller Aktionäre, in einer ihrer Sitzungen für eine bestimmte Funktionsperiode gewählt. Wenn es die Satzung vorsieht, können auch ein Eigentümer oder eine Eigentümergruppe Mitglieder entsenden. Jeder Aufsichtsrat ist weisungsfrei und ausschließlich den Interessen der Gesellschaft verpflichtet.

Welche Möglichkeiten haben Sie als Aufsichtsrat, im Unternehmen bzw. im Unternehmensumfeld tätig zu werden?
Schwarzer: Wie schon gesagt, der Aufsichtsrat ist nicht für die Führung der Geschäfte zuständig. Er steht dem Vorstand mit Rat zur Seite und zwar immer dann, wenn er gefragt wird oder er selbst es für nötig erachtet. Je besser ich die Gesellschaft und die Arbeitsweise des Vorstands kennenlerne, desto besser kann ich meine langjährige berufliche Erfahrung zum Wohl der Gesellschaft einbringen.

 Welche Aufgabe ist Ihrer Ansicht nach die wichtigste für ein erfolgreiches Leben an der Börse und welche für den Aufsichtsratsvorsitzenden?
Schwarzer: Erfolgreich sind jene Gesellschaften, die ihre Aktionäre langfristig bei Laune halten. Dazu sind ein tragfähiges und nachhaltiges Geschäftsmodell erforderlich, Planbarkeit und Berechenbarkeit für die Stakeholder und Visionen für die Zukunft. Wichtig ist es, immer einen Schritt voraus zu sein. Nur das wird vom Kapitalmarkt honoriert. Meine wichtigste Aufgabe als Aufsichtsratsvorsitzende der NET AG ist es, sicherzustellen, dass alle an einem Strang ziehen.

 Zu guter Letzt, ist es möglich, mehrere AR Mandate zu halten – wenn ja, gibt es Compliance Regeln auch für den Aufsichtsrat?
Schwarzer: Director‘s Overboarding kommt aus gutem Grund langsam aus der Mode. Ämterkumulierung entspricht keiner guten Governance und hat auch vom Gesetz vorgegebene Schranken. Ein Aufsichtsratsmandat ist kein Prestigejob, sondern eine mit inhaltlicher und zeitlicher Verantwortung verbundene Funktion.

 Frau Schwarzer, ich danke für Ihre Zeit. – Bis zum nächsten Börsenmelange mit Kamen Sirakov, Anwalt für internationales Wirtschafts- und Kapitalmarktrecht.