Referenten: StB Privatdozent MMag. Dr. Ernst Marschner, LL.M.
Veranstaltungsform: Fachseminar
Um ihrem Kontrolldefizit zu begegnen, müssen Stiftungen eine doppelte Buchhaltung führen, zudem jährlich einen Jahresabschluss erstellen und diesen von einem Stiftungsprüfer prüfen lassen, welcher eine wesentliche Informationsquelle für den Begünstigten einer Stiftung darstellt. Steuerlich gilt jedoch im Wesentlichen das Zu- und Abflussprinzip, sodass sich einige Besonderheiten ergeben.
Erfahren Sie, worauf bei Jahresabschlüssen von Stiftungen im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften zu achten ist, wie Sie einen korrekten Jahresabschluss vorlegen und einer Prüfung standhalten.
Mehr dazu / Anmeldung: www.ars.at