DSGVO: Vorsicht beim Kleingedruckten in E-Mails

DSGVO: Vorsicht beim Kleingedruckten in E-Mails

Last Updated on 2019-04-25

Zwei Jahre hatten Unternehmen Zeit, sich auf die neue europäische Datenschutgrundverordnung (DSGVO) einzustellen. Am Freitag, dem 25. Mai, ist es so weit – und seit Wochen werden Internet-Nutzer einer Flut an E-Mails ausgesetzt. Mal soll überprüft werden, ob die Daten noch stimmen, in anderen Fällen muss bestätigt werden, dass man den Newsletter noch haben will, oder man bekommt spezifische Informationen über die Art der Datenspeicherung. Dass die Nutzungsbedingungen jetzt leichter verständlich sind, hängt übrigens auch mit der DSGVO zusammen. Mit den Mails holen sich Unternehmen die in Artikel 6 Absatz 1 der DSGVO vorgeschriebene “explizite Einwilligung” der betroffenen Personen. Unternehmen müssen diese Zustimmungen bei einer Prüfung nachweisen können.

Quelle / ganzer Bericht: diepresse.com vom 23. Mai 2018, bagre