Ein Jahr DSGVO: „Es gibt keinen Freischuss!“

Ein Jahr DSGVO: „Es gibt keinen Freischuss!“

Last Updated on 2019-05-12

29.4.2019 – Auch bei erstmaligem Verstoß gegen die DSGVO sind (hohe) Geldstrafen möglich, betont der Vizechef der Datenschutzbehörde, Matthias Schmidl. 2018 gab es 1619 Beschwerden und 551 Meldungen über Datenschutzverletzungen. 129 amtswegige Prüfverfahren und 134 Verwaltungsstrafverfahren wurden gezählt. Schmidl begrüßt, dass einige Branchen selbst Verhaltensregeln aufgestellt und der Behörde zur Prüfung vorgelegt haben.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) habe „nicht nur die Unternehmen vor Herausforderungen gestellt, auch die Datenschutzbehörde musste ihre Hausaufgaben machen, um am 25. Mai 2018 problemlos in das DSGVO-Regime wechseln zu können“.

Das sagte der stellvertretende Leiter der Datenschutzbehörde (DSB), Matthias Schmidl, jüngst in Wien bei der Podiumsdiskussion „Die DSGVO ist ausgerollt … Und jetzt?“ des Österreichischen Gewerbevereins.

Quelle / ganzer Bericht: www.versicherungsjournal.at vom 29. April 2019, Manfred Kainz