Konflikte in der Stiftung

Konflikte in der Stiftung

Last Updated on 2019-02-07
 

Aus dem MPLaw-Newsletter Privatstiftungen Issue 7|2016 vom 15.09.2016

In vielen Stiftungen steht ein Generationenwechsel bevor, wodurch die Stiftung vor viele Herausforderungen gestellt wird. Drohende Pflichtteilsansprüche, Uneinigkeiten zwischen den Beteiligten, insbesondere betreffend Zuwendungen und Veranlagungen, sowie fehlende Akzeptanz der neuen Generation  für die Stiftung führen zu Konflikten. Zum überwiegenden Teil sind diese Probleme auf einen nicht geglückten Generationenwechsel zurückzuführen, dem rechtzeitig durch entsprechende Mechanismen der Konfliktvermeidung und Konfliktbewältigung entgegengewirkt werden kann.

1. Wodurch entstehen in einer Stiftung Konflikte?

Konflikte können entweder zwischen den Begünstigten und dem Stiftungsvorstand oder zwischen den Begünstigten untereinander entstehen. Die Ursachen für Konflikte in der Stiftung sind vielfaltig. Dazu zählen vor allem unterschiedliche Vorstellungen über die Vermögensverwaltung, mangelhafte oder zu restriktive Stiftungserklärungen sowie ein nicht geglückter Generationenwechsel. Da Konflikte in der Stiftung über den Stiftungsvorstand ausgetragen werden, ist in Zukunft mit einer Zunahme an Abberufungs- und Haftungsprozessen zu rechnen.

Durch den bevorstehenden Generationenwechsel sehen sich Privatstiftungen zunehmend mit der Problematik drohender Pflichtteilsansprüche konfrontiert. Die Vermögenswidmung an die Privatstiftung ist eine unentgeltliche Zuwendung (Schenkung). Reicht der Nachlass zur Deckung der Pflichtteile nicht aus, kann der Pflichtteilsberechtigte die Schenkung gegen den Beschenkten (die Privatstiftung) anfechten und die Zahlung des Fehlbetrages in Geld verlangen. Mit dem Erbrechtsänderungsgesetz (anwendbar auf Todesfälle ab 1.1.2017) wird dem Pflichtteilsberechtigten darüber hinaus die Möglichkeit eröffnet, seinen Anspruch gegen den Stiftungsvorstand geltend zu machen, wenn dieser den anrechnungspflichtigen Vermögenswert einem Begünstigten zugewendet hat. Der Stiftungsvorstand sollte daher in Zukunft darauf achten, ob mit Pflichtteilsergänzungsansprüchen zu rechnen ist, die nach einer Zuwendung an einen Begünstigten womöglich nicht mehr befriedigt werden können.

2. Wie können Konflikte vermieden werden?

Um Konflikten vorzubeugen, stehen unterschiedliche Mechanismen zur Verfügung. Als erstes ist die Einbeziehung der nächsten Generation durch die Einräumung entsprechender (Begünstigten-) Rechte bzw. die Errichtung eines Begünstigtenbeirates zu nennen. Das PSG enthält nur wenige Regeln über die Leitung und Überwachung in der Privatstiftung (Foundation Governance). Durch entsprechende Regelungen in der Stiftungserklärung können einem Beirat verschiedene Einfluss- und Kontrollrechte eingeräumt werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang die Rechtsprechung des OGH, die Grenzen für die Gestaltung der Einflussrechte Begünstigter zieht.

Weiters können Konflikte zwischen Begünstigten durch klare Zuwendungsregelungen vermieden werden. Zu diesem Zweck können unter gewissen Voraussetzungen Substiftungen errichtet oder die Separierung des Stiftungsvermögens in Rechnungskreise vorgesehen werden.

Zuletzt sind in diesem Kontext Schiedsklauseln und Mediation zu nennen. Um bereits entstandene Konflikte im inneren Kreis zu bereinigen, können in der Stiftungserklärung Regelungen über die Konfliktbereinigung durch Mediation oder ein Schiedsgericht vorgesehen werden. Schiedsklauseln können durch die Möglichkeit, kompetente Schiedsrichter einvernehmlich auszuwählen und maßgeschneiderte Verfahrensregeln einzusetzen, zu einer raschen und vertraulichen Lösung von Konflikten beitragen. Die Konfliktbewältigung wird durch die kompetente Unterstützung versierter Stiftungsrechtsexperten erleichtert.

3. Besondere Verfahrensarten

Ist der Konflikt bereits eingetreten, kommen – je nach Sachverhalt – verschiedene Verfahren in Betracht. Im Zusammenhang mit dem Stiftungsvorstand werden Abberufungsverfahren und Haftungsprozesse zunehmend an Bedeutung erfahren. Betreffend die im PSG nicht näher geregelte Haftung des Stiftungsvorstandes ist auf die aktuelle Judikatur des OGH zur Anwendbarkeit der Business Judgement Rule im Stiftungsrecht hinzuweisen. Diese Entscheidung ist für Vorstandsmitglieder durchaus positiv zu bewerten, da Haftungsfallen für den Stiftungsvorstand wär besser des Stiftungsvorstandes durch Einhaltung der Kriterien der BJR vermieden werden können.

Streitige Verfahren über die Gültigkeit der Stiftungserklärung sowie den Widerruf der Vermögenswidmungen an Stiftungen können die Folge von familiären Konflikten sein, die in der Stiftung ausgetragen werden. Sachwalterschaftsverfahren und Verlassenschaftsverfahren nach dem Tod des Stifters stellen die Privatstiftung und ihre Beteiligten ebenfalls vor neue Herausforderungen.

4. Fazit

Aufgrund des drohenden Konfliktpotentials nach dem Tod des Stifters ist es empfehlenswert, den Generationenwechsel frühzeitig zu planen. Durch Einbeziehung der Nachfolgegeneration in die Foundation Governance sowie klaren Zuwendungsregeln können Konflikte vor ihrem Entstehen vermieden werden. Weiters empfiehlt es sich, interne Konfliktlösungsmechanismen, wie Schiedsklauseln, in die Stiftungserklärung aufzunehmen. Durch eine frühzeitige Anpassung der Stiftungserklärung kann Konflikten erfolgreich vorgebeugt werden.

Information
DDr. Katharina Müller,TEP, T +43 1 535 8008, E k.mueller@mplaw.at
Dr. Martin Melzer, LL.M., TEP, T +43 1 535 8008, E m.melzer@mplaw.at
Müller Partner Rechtsanwälte, Rockhgasse 6, 1010 Wien, www.mplaw.at

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