Ordentlich Steuern sparen bei der Altersvorsorge

Ordentlich Steuern sparen bei der Altersvorsorge

Last Updated on 2019-09-28
Einmalerläge in Fondsveranlagungen werden vom Fiskus unterschiedlich behandelt.

Manfred Kainz. Weil das allgemeine Steuer- und Abgabenniveau hierzulande ansehnlich hoch ist (davon leben Steuerreformdiskussionen seit Jahrzehnten), sind die Österreicher ein Volk, das „dem Staat“ gerne was „herausreißt“. So ist Bausparen nicht nur bei Häuslbauern deshalb so beliebt (und in Umfragen nach den beliebtesten Anlageformen ebenso seit Jahrzehnten Dauerbrenner), weil es eine staatliche Prämie gibt. Die kapitalgedeckte Zukunftsvorsorge, die unter Finanzminister Karl Heinz Grasser eingeführt wurde, bekam als Zuckerl den Status „prämienbegünstigt“ verpasst. Und vielleicht ist das heimische Eigenvorsorgedichte deshalb nicht berauschend hoch, weil die steuerliche Absetzbarkeit sukzessive gekürzt wurde. Umso mehr ist in Wahl- und Regierungsprogrammen dann immer von (staatlicher/steuerlicher) Förderung der zweiten und dritten Säule zu lesen.

Nicht zu spät
Wie man einen ansehnlichen Steuervorteil schon heute nützen kann, zeigt ein lebensnahes Beispiel: Speziell in der Generation 50+ ist noch viel Altersvorsorgebedarf. Aber es ist nie zu spät, etwa mit einem Einmalerlag (und Zuzahlungen) in eine Fondsveranlagung – entweder via Bank (also einen „normalen“ Retailfonds), oder via Versicherung (also einer fondsgebundenen Lebensversicherung). Aber Achtung: Da schlägt der Fiskus deutlich unterschiedlich stark zu.

KESt-Last
Beispiel unter heutigen Annahmen: Man tätigt mit 50 einen Einmalerlag von 50.000 Euro auf 10 Jahre Mindestbindungsfrist. Unter Ansatz eines Durchschnittsertrages von 3,75 % p.a. über dieses Jahrzehnt (also bis man 60 ist), fallen bei der Bankfondsvariante vom Gesamtertrag (rund 22.250 Euro) durch die 27,5 %ige KESt mehr als 6.100 Euro Steuerabzug an. Wenn man dann ab 60 mit der Entnahme mit Kapitalverzehr (bis sagen wir 90) beginnt, kommt man bei einem angenommenen Durchschnittsertrag von nur mehr 2,5 % p.a. auf eine mögliche Entnahme von rund 29.900 Euro. Abzüglich 27,5 % KESt, also rund 8.200 Euro. Insgesamt frisst also der Fiskus vom Gesamtertrag rund 14.300 Euro weg.

Weniger ist mehr
Anders bei der Variante Fondsveranlagung via Versicherung, also mittels fondsgebundener Lebensversicherung, die ja ident mit dem oben angeführten Bankfonds sein können: Da schlägt bei Einmalerlag von 50.000 Euro und steuerlicher Bindung von ebenfalls zehn Jahren, nur die 4 %ige Versicherungssteuer zu: also „nur“ -2.000 Euro. Man spart also eine Steuerdifferenz von mehr als 12.000 Euro gegenüber der Bankfondsvariante. Und auch bei den Kosten schneidet die Versicherungsvariante wohl gut ab. Abschlussprovision, Fixgebühr und laufende Kosten dort stehen bei der Bankfondsvariante Ausgabeaufschlag, Depotgebühr und Umschichtungskosten gegenüber.

Schlagendes Argument
Oft wird im Kundengespräch im Rahmen der Informations- und Aufklärungspflichten über Ertragserwartungen und/oder Produktkosten der Altersvorsorge diskutiert und darüber das Steuerargument pro Fondsveranlagung via Versicherung vernachlässigt. Dabei „schlägt der dortige Steuervorteil alles, auch bei eventuell hohen Produktkosten“, ist Ronald Felsner überzeugt. Der Geschäftsführer der „4 sales development KG“ hat langjährige Erfahrung in Bank- und Finanzbranche, als gewerblicher Vermögensberater, Entwickler mehrerer EDV-Beratungstools und als Lehrbeauftragter für privates Vorsorgemanagement an der Donau Universität Krems.

Perfekter Zeitpunkt
Im Gespräch mit dem Börsen-Kurier hält Ronald Felsner es anhand der obigen Rechenbei-spiele daher für sinnvoll, als 50+ Vorsorger den Fokus auf den langfristigen steuerlichen Vorteil zu legen: „Mit 50 ist der perfekte Zeitpunkt für einen Versicherungseinmalerlag mit nur noch zehn Jahren (statt als Jüngerer 15 Jahre) steuerlicher Bindung und Anlagedauer – und danach eine jahrzehntelange steuerfreie Genuss- bzw. Rentenphase.“

Quelle: www.boersen-kurier.at