Warum eine persönliche D&O-Versicherung für Organe heute zur unternehmerischen Selbstverantwortung gehört.

Warum eine persönliche D&O-Versicherung für Organe heute zur unternehmerischen Selbstverantwortung gehört.

Last Updated on 2025-06-13
Sehr geehrte Geschäftsführer, (Stiftungs‑)Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte,

ich bin sicher, dass Sie mit dem Wesen und den Funktionen einer D&O‑Versicherung vertraut sind – manche von Ihnen mehr, andere weniger. Viele von Ihnen werden als Organ einer Gesellschaft, einer Stiftung, eines Vereins oder einer öffentlichen Institution bereits über eine Unternehmens‑D&O‑Versicherung mitversichert sein. Diese ist heute auch in Österreich schon weit verbreitet und die Nachfrage wächst – insbesondere im Segment kleinerer Unternehmen, Start-ups, Stiftungen und Non-Profit-Organisationen.

Weniger bekannt ist jedoch die persönliche D&O‑Versicherung – eine eigenständige Deckung, die von der natürlichen Person, die Organfunktionen ausübt, selbst abgeschlossen wird – völlig unternehmensunabhängig. Gerade in wirtschaftlich und geopolitisch volatilen Zeiten mit überbordender Regulierung, zunehmenden Cyberrisiken und einer wachsender Anspruchsmentalität tritt diese Form der Absicherung immer mehr in den Vordergrund.

Was leistet eine persönliche D&O‑Versicherung?

Sie schützt Ihr Privatvermögen vor den finanziellen Folgen schuldhafter Pflichtverletzungen im Rahmen Ihrer Organfunktion(en) – bis zur Höhe der gewählten Versicherungssumme. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Anspruch Dritter (Außenhaftung) oder des Unternehmens (Innenhaftung) handelt.

Auch wenn eine D&O‑Versicherung für das Unternehmen besteht, macht eine zusätzliche persönliche Deckung Sinn – denn nur bei letzterer haben Sie jederzeit die „Hand auf der Polizze“.

MUST-Klauseln in der persönlichen D&O‑Versicherung

  • Rückwärtsdeckung
  • Langjährige Nachhaftung
  • Mitversicherung der operativen Tätigkeit
  • Vorrang gegenüber Unternehmens‑D&O‑Versicherungen
  • Definierte (vorvertragliche) Anzeigepflichten und Mitwirkungsobliegenheiten gegenüber dem Versicherer
  • Freie Rechtsanwaltswahl
  • Vorbeugende Rechtskosten und Rechtsberatung
  • Keine Kündigungsmöglichkeit des Versicherers im Schadenfall
  • Änderungsschutz
  • Deutschsprachiges Wording, österreichisches Recht, Gerichtsstand Österreich

 

Deckungsauslösende Ereignisse

In der Praxis zeigt sich: Ansprüche gegen Organe entstehen häufig nicht während der laufenden Funktionsperiode, sondern nachträglich – beispielsweise im Rahmen einer Insolvenz, einer internen Revision oder bei einem Führungswechsel.

Eine eigene Polizze kann jedenfalls von großem Vorteil sein. Denn Sie wissen oft nicht, ob und wie lange Sie unter den Schutz etwaiger Unternehmens‑D&O‑Polizzen fallen.

Ein Beispiel: Der zuständige Geschäftsführer sorgt aus Unkenntnis und Nachlässigkeit nicht für die Implementierung ausreichender Sicherheitsvorkehrungen im IT-Bereich. In der Folge kommt es zu einem massiven Cybervorfall, durch den das Unternehmen für Tage lahmgelegt wird. Der Gesellschaft entsteht ein beträchtlicher Schaden und sie belangt den Geschäftsführer. Eine D&O-Versicherung für das Unternehmen besteht nicht.

Oder: ein ehemaliger Stiftungsvorstand hat für die Stiftung – ohne Vergleichsangebote einzuholen – einen äußerst unvorteilhaften Beratervertrag abgeschlossen, der diese teuer zu stehen gekommen ist. Begünstigte, die Jahre später davon Kenntnis erlangen, beschweren sich, der Stiftungsprüfer wird aktiv und gegen den früheren Stiftungsvorstand werden Schadenersatzforderungen geltend gemacht.

Ohne persönliche D&O gibt es keine Verteidigung, keine finanzielle Deckung, kein Sicherheitsnetz.

Was kostet diese Sicherheit?

Je nach Risikoprofil und Anzahl der zu versichernden Funktionen / Mandate kostet eine Versicherungssumme von 1 Mio. Euro 1.500 Euro p. a. +/-, zuzüglich 11 % Versicherungssteuer. Das ist in der Regel eine überschaubare Investition mit großem Sicherheitswert. Auch die Deckungssummen hängen vom Risiko und den Marktgegebenheiten ab. Die meisten bewegen sich zwischen 1 und 3 Mio., max. 5 Mio. Euro.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Versicherungsprämien selbst zahlen und als Betriebsausgabe in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung geltend machen, hat das Unternehmen, für das Sie eine Organfunktion ausüben, keine Kenntnis von Ihrer D&O-Deckung. Zahlt hingegen das Unternehmen (wenn auch unter einem anderen Titel), dann wird bekannt, dass es eine persönliche D&O-Versicherung gibt. Ein Risiko für Sie, sollten Sie sich einmal etwas zu Schulden kommen lassen.

Ein Schlussgedanke

Ihre Haftung ist nicht von der Höhe Ihrer Vergütung abhängig. Auch ein ehrenamtlich tätiger Aufsichtsrat, Stiftungs- oder Vereinsvorstand haftet nach dem gleichen Maßstab wie ein hauptberuflicher Geschäftsführer oder Vorstand. Das Gesetz kennt keine Milde für gute Absichten – und auch keine automatische Absicherung.

Eine persönliche D&O‑Versicherung ist diskret, individuell, leistbar – und in vielen Fällen entscheidend, um im Ernstfall nicht allein zu stehen. Sie ist kein Zeichen von eigener Unsicherheit, sondern Ausdruck professioneller Verantwortung.

Gerne berate ich Sie, wenn Sie eine fundierte Entscheidung treffen möchten – ob zur Ergänzung bestehender Unternehmensdeckungen oder als alleiniger Schutz für Ihre Mandate.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitta Schwarzer