Aktuelles: Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG)

Aktuelles: Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG)

Last Updated on 2018-02-17

Mag. Peter Bartos/BDO

Im Dezember 2016 hat der Nationalrat das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (in Folge kurz: NaDiVeG) mit zahlreichen Änderungen im Unternehmensgesetzbuch sowie im Aktiengesetz und GmbH-Gesetz beschlossen. Es ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/95/EU im innerstaatlichen Recht, die das Ziel verfolgt, durch nähere Präzisierung der bereits nach geltendem Recht offenzulegenden nichtfinanziellen Informationen deren Relevanz, Konsistenz und Vergleichbarkeit zu erhöhen. Mit dem NaDiVeG wurde somit für Großunternehmen eine gesetzliche Verpflichtung geschaffen, über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten und Diversitätskonzepte berichten zu müssen. Diese Erklärung ersetzt somit für die betroffenen Unternehmen künftig den schon bisher gesetzlich geforderten Teil des Lageberichts, welcher nichtfinanzielle Leistungsindikatoren einschließlich Umwelt- und Arbeitnehmerbelange betrifft (§ 243 Abs. 5 UGB), geht jedoch im Detaillierungsgrad darüber hinaus.

Die geänderten Berichtspflichten sind für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31. Dezember 2016 zu erfüllen.

Berichtspflichtig iS des NaDiVeG sind Unternehmen, bei denen an den Abschlussstichtagen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:

·        Unternehmen von öffentlichem Interesse („Public Interest Entity“)
         im Sinne des § 189a Z 1 UGB

·        Mehr als 500 Mitarbeiter in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren

·        Einstufung als große Gesellschaft im Sinne des § 221 Abs. 3 UGB
         (Bilanzsumme an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren
         über 20 Millionen Euro und/oder Umsatzerlöse über 40 Millionen Euro)

Die Erklärung hat Angaben zu enthalten, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufes, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit erforderlich sind und sich insbesondere auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung beziehen. Die Analyse hat die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren unter Bezugnahme auf die im Jahres- bzw. Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge und Angaben zu erläutern. Diese Erläuterung kann entweder gleich im Lagebericht oder in einem eigenen separaten sogenannten „Nichtfinanziellen Bericht“ erfolgen.

Weiters wurde gesetzlich verankert, dass der Abschlussprüfer überprüft, ob die (konsolidierte) nichtfinanzielle Erklärung oder der gesonderte (konsolidierte) nichtfinanzielle Bericht von der zu prüfenden Gesellschaft vorgelegt wurde. In diesem Sinne wurde die Bestimmung des § 269 Abs. 3 UGB zum Gegenstand und Umfang der Prüfung um diese Information erweitert und der Inhalt des Prüfungsberichts nach § 273 Abs. 1 UGB ebenfalls entsprechend angepasst.

Zusätzlich müssen künftig große Aktiengesellschaften, die zur Aufstellung eines Corporate Governance Berichtes verpflichtet sind, das Diversitätskonzepts im Corporate Governance-Bericht beschreiben. Dies umfasst die Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung von Aspekten der Vielfalt wie Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund.

Über die angeführten Themen ist auch dann zu berichten, wenn es keine entsprechenden Aktivitäten gibt und zwar in der Form, dass das Unternehmen zu begründen hat, warum es bestimmte Punkte nicht umsetzt bzw. keine Aktivitäten gesetzt werden. Informationen können nur dann weggelassen werden, wenn die Angaben der Geschäftslage der Gesellschaft ernsthaft schaden könnten oder trotz fehlender Beschreibung dieser Punkte das Verständnis des Lesers über das Unternehmen, seiner Lage und Auswirkungen gegeben ist.

Ansprechpartnerin: Mag. Sanela Terko, Steuerberater/CPA, Manager, +43 1 537 37,
sanela.terko@bdo.at

Mag. Peter Bartos von der BDO ist Partner, Mitglied des Management Boards, Leiter Audit & Assurance, Leiter Branchencenter Handel & Konsumgüter

Mehr zur BDO: www.bdo.at

Die BDO ist Kooperationspartner von INARA.