Bei Privatstiftungen wird zu viel Transparenz verlangt

Bei Privatstiftungen wird zu viel Transparenz verlangt

Last Updated on 2019-04-25

Wien – Stiftungen stehen oft im Verruf der Verschleierung, oder steuerschonenden Veranlagung von Vermögen zu dienen. In den laufenden Reformarbeiten am Privatstiftungsgesetz (PSG) hat sich der Gesetzgeber noch in der vorigen Legislaturperiode die Erhöhung der Transparenz von Stiftungen zum Ziel gesetzt. Derzeit ist die Stiftungsurkunde im Firmenbuch öffentlich zugänglich und hat neben dem Stifter den Stiftungszweck und die Vermögenswidmung zu enthalten. Die Stiftungszusatzurkunde ist zwar nicht im Firmenbuch, aber dem Finanzamt offenzulegen. Sowohl Behörden- als auch Gläubigerinteressen sind hierdurch ausreichend gewahrt.

Quelle / ganzer Bericht: derStandard.at vom 01. Dezember 2017, Berndt Zinnöcker, Michael Walbert