Beschwerde beim Gerichtshof für Menschenrechte: Hauseigentümer wehren sich

Beschwerde beim Gerichtshof für Menschenrechte: Hauseigentümer wehren sich

Last Updated on 2018-11-12

Investieren in Immobilien bringt’s, hört und liest man seit Jahren. Das mag angesichts der Niedrigstzinslandschaft zwar stimmen, aber wo Licht ist, ist auch Schatten. Einen massiven artikuliert nun der „Verein zur Revitalisierung und architektonischen Aufwertung der Wiener Gründerzeithäuser“. Obmann Kaspar Erath schlägt Alarm: Die Eigentümer von Gründerzeithäusern in der Bundeshauptstadt seien gegenüber anderen Bundesländern mit einer besonders drastischen Mietenregulierung konfrontiert, was umfassende Renovierungen wirt-schaftlich sehr schwer bis nahezu unmöglich macht. Konsequenz: Investoren werden abgeschreckt, viele Häuser zerfallen, werden verkauft oder abgerissen und reißen Lücken ins Stadtbild. Das müsse man der Bevölkerung und der Politik aufzeigen, damit diese erkennt, dass gegengesteuert werden müsse.

Wirtschaftlich erhalten

Erhard Busek, langjähriger Vizebürgermeister von Wien und erfahrener Kommunal- und Bundespolitiker assistiert: Angesichts des Bevölkerungswachstums und der kulturellen Rolle der Stadt müsse die Politik dafür sorgen, dass historische Bausubstanz erhalten bleibt. Das heißt, dass nicht nur (wie jetzt modern) Dach-böden, sondern auch „die Häuser darunter wirtschaftlich
erhalten“ werden können. Das brauche „eine neue Qualität des Mietrechts“.

Gewinnanteil

„Jeder will schöne Häuser, aber auch die Kassa muss passen“, formuliert Erath die Forderung der Gründerzeithäusereigentümer. Demgegenüber stehen allein in Wien 170 Schutzzonen, wo die Eigentümer keine Möglichkeit und Freiheit haben, Ertrag zu lukrieren. Und mit den jetzigen Mietzinsrichtwerten sei es generell hart, in den Stockwerken „etwas auf die Beine zu stellen“. Es brauche auch das Verständnis der Mieter, dass der Vermieter ja hohen Aufwand hat und dass ihm auch ein Gewinnanteil zusteht. Bei anderen Dingen des täglichen Bedarfs, etwa bei Lebensmitteln, sie es selbstverständlich, dass die Anbieter einen Gewinnanteil haben. Außerdem würden ja auch die Mieter davon profitieren, wenn das Wohnangebot steigt. Das derzeitige Richtwertsystem helfe hingegen den Mietern auf lange Sicht nicht, im Gegenteil. Denn in Wien werden jährlich rund 5.000 bis 7.000 Wohnungen zu wenig „produziert“ (das heißt, zu wenig gebaut oder saniert und gehen durch Häuserabbrüche verloren), was – zum Nachteil der Mieter – die Mietpreise in die Höhe treibe.

Widerspruch

Anwalt Wolfram Proksch ergänzt, dass allein in Wien 30.000 bis 40.000 Wohnungen bewusst leer stehen. Wenn man diese zumindest aus dem Richtwertsystem heraus nähme und einen „angemessenen“ Mietzins verlangen dürfe, müssten nicht neue Wohnungen im freien Mietzins teuer vermietet werden. Das jetzige Richtwertsystem sei daher „dysfunktional“, schaffe seinen ursprünglichen Anspruch „leistbares Wohnen“ nicht mehr.
Der Istzustand dieses Mietrechts sei auch juristisch äußerst bedenklich. Denn es widerspreche der Eigentumsfreiheit, dem Diskriminierungsverbot, dem Gleichheitsgrundsatz und dem Recht auf gesunde Umwelt. Deshalb habe er im Namen des Vereins Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gegen das Österreichische Mietrecht und das Wiener Richtwertsystem eingebracht, mit dem Beschwerdeinhalt Eigentumsbeschränkung und Diskriminierung tausender Hauseigentümer durch ein Bundesgesetz. Proksch erwartet, dass der EGMR nachzieht an das Urteil in der Slowakei, nach dem Hauseigentümer einen (Mindest-)Gewinn lukrieren dürfen, wenn sie die Substanz erhalten möchten.
Das Wiener Richtwertsystem verursache Schaden in Milliardenhöhe durch eine diskriminierende Mietenregulierung und habe noch dazu fatale Folgen durch Abriss und Zerfall sowie umweltpolitisch, da Sanierungen zur Energieffizienzverbesserung erschwert werden. Außerdem sei es städtebaulich und touristisch abträglich, wenn sich das historische Stadtbild sukzessive verschlechtert. Diese Negativspirale müsse gestoppt werden.

Riesenpotenzial

Fazit von Erath: Alle Verantwortungsträger seien daher im Interesse der Mieter, der Eigentümer und des Stadtbildes gefordert, die bestehenden Defizite abzuarbeiten. Allein in den Wiener Altbauten stecke ein Potenzial von 80.000 bis 100.000 neuen Wohnungen. Im neuen Regierungsprogramm gebe es zwar Absichtserklärungen, aber das sei „noch keine gemähte Wiese“. Deshalb sei auch eine Petition an den Wiener Landtag geplant.
Mag. Manfred Kainz

Quelle: Börsen-Kurier Nr. 9 vom 1. März 2018