Dawn Raids – wenn die Behörde nicht mal klingelt

Dawn Raids – wenn die Behörde nicht mal klingelt

Last Updated on 2019-08-19
Unangekündigte Besuche der Kartellbehörden sind eine außergewöhnliche Belastung für Unternehmen. Eine sorgfältige Vorbereitung trägt dazu bei, negative Folgen für das Unternehmen zu vermeiden.

Anders als der Name vermuten ließe, finden „Dawn Raids“ selten in der Morgendämmerung statt. Aber die Durchsuchungen von Unternehmen bei vermuteten Kartellrechtsverstößen nehmen zu – allein die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde hat bislang rund 150 Hausdurchsuchungen durchgeführt.

Unternehmen halten es trotzdem meist für unwahrscheinlich, selbst Gegenstand einer solchen Durchsuchung zu werden. Strenge Compliance-Maßnahmen lassen sie glauben, dass man ohnehin nichts zu verstecken habe. Tatsächlich muss für eine Durchsuchung ein begründeter Anfangsverdacht vorliegen. Doch nach der einschlägigen Rechtsprechung genügen dafür auch anonyme Hinweise oder aber auch ein acht Jahre zurückliegender E-Mail-Verkehr.

Mittlerweile geht es auch längst nicht mehr darum, bei einer Hausdurchsuchung Zugang zu Aktenschränken zu erlangen. Der Einsatz forensischer IT bewirkte eine enorme Effizienzsteigerung bei der Sicherung, aber auch nachfolgenden Auswertung großer Datenmengen.

Die Durchsuchung positiv beeinflussen

Unternehmen sollten sich auf einen solchen Überraschungsbesuch der Behörde daher intensiv vorbereiten. Die Durchsuchung als solche lässt sich dadurch nicht abwenden, ebenso wenig ein möglicherweise nachfolgendes Kartellverfahren. Den Ablauf der Durchsuchung können Unternehmen allerdings in vielfacher Hinsicht beeinflussen:

Kartellbehördliche Durchsuchungen dauern meist mehrere Tage. Durch einen reibungslosen und professionellen Ablauf kann die Durchsuchung so kurz wie möglich gehalten und gleichzeitig ein weitgehend ungestörter Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden. Dafür müssen bereits zuvor mögliche Szenarien anhand der konkreten Unternehmensorganisation durchgespielt werden.

Ein einzelnes Fehlverhalten während einer Durchsuchung wie beispielsweise ein Löschen von Dokumenten oder eine sonstige Behinderung der Behörde kann sehr hohe Geldbußen nach sich ziehen. Nicht zuletzt deswegen ist es wichtig, dass jeder Mitarbeiter die Pflichten, aber auch seine Rechte während der Durchsuchung kennt.

Denn: Während der Durchsuchung ist nach der Durchsuchung. Durch den Einsatz von Begleitpersonen („Shadows“) können Unternehmen mehr über die Hintergründe der Durchsuchung in Erfahrung bringen, als sich aus dem Durchsuchungsbefehl erschließen lässt. Durch eine konstruktive Haltung gegenüber der Behörde wird auch der Grundstein für die weitere Zusammenarbeit im Kartellverfahren gelegt.

Gezielte Vorbereitung durch Dawn-Raid-Trainings

All das (und vieles mehr) lässt sich im Ernstfall nicht improvisieren, sondern bedarf gezielter Überlegungen hinsichtlich der Abläufe sowie der konkreten Rollenverteilung. Diese sollten in Form von Verhaltensrichtlinien festgehalten und im Rahmen von Mitarbeitertrainings vermittelt werden. Ein wesentliches Element ist dabei auch die Wahrung einer gewissen Flexibilität, da auch (zu) starre Verhaltensanweisungen dazu führen können, den reibungslosen Ablauf zu behindern.

Dieses Wissen in jenem unerwarteten und stets überraschenden Moment abzurufen, ist dabei eine besondere Herausforderung. Innovative Produkte wie beispielsweise eine speziell entwickelte Dawn-Raid-App, auf der die wichtigsten Informationen sowie Ansprechpartner auf Knopfdruck abgerufen werden können, helfen dabei.

Rechtsanwalt Mag. Andreas Traugott, LL.M., leitet die Praxis für Kartellrecht bei Baker McKenzie in Wien. Dr. Anita Lukaschek ist Rechtsanwältin ebendort.

Quelle: industriemagazin.at vom 07. August 2019