Deutsche Hauptversammlungssaisonen 2017 und 2018 Rückblick und Ausblick (2. Teil)

Deutsche Hauptversammlungssaisonen 2017 und 2018 Rückblick und Ausblick (2. Teil)

Last Updated on 2018-01-26

Dr. Nadine Schmidt-Mänz, 12. 1. 2018

In den Board News Ausgabe vom 12. Jänner haben wir Ihnen den ersten Teil der „Nachlese zur Hauptversammlungssaison 2017 und Ausblick auf 2018“ von Herrn Dr. Rieckers vorgestellt. Darin wurden unter anderem die Wahl des Abschlussprüfers, die Frauenquote und die Vorstandsvergütung behandelt. Im zweiten Teil geht es diesmal vor allem um die Themen Scrip Dividenden, Acitivist Shareholders und den Investorendialog.

Interessant ist der Trend der Aktiendividende (Scrip Dividend), bei der Aktionäre wahlweise Aktien der Gesellschaft statt einer Barauszahlung erhalten. 2013 war es die Telekom, die in Deutschland ihren Aktionären diese Form der Dividende anbot. Im vorletzten Jahr machte die Lufthansa von der Aktiendividende gebrauch, die Vonovia folgte als weiteres DAX-Unternehmen. Die Aktiendividende stellte sich auch 2017 als Trend dar, stieß aber nicht bei allen DAX-Unternehmen auf Zuspruch. Die Anleger der beiden genannten Unternehmen hingegen machten reichlich Gebrauch von diesem Angebot: fast 50% entschieden sich für diese Variante. 

Ein weiteres Thema in Bezug zur HV sind M&A-Transaktionen. Bei bedeutenden M&A-Transaktionen gerät die Hauptversammlung verstärkt in den Fokus. Bei der geplanten Fusion von Bayer und Monsanto hatten die Aktionäre gefordert, dass der Hauptversammlung die geplante Fusion zur Abstimmung vorgelegt wird. Der Vorstand wies dieses Begehren zurück. Genauso war das beim Deal von Linde und Praxair der Fall. Seit der Übernahme der Dresdner Bank durch die Commerzbank wurden Fälle, nach denen ausnahmsweise eine sogenannte ungeschriebene Hauptversammlungszuständigkeit bestehen kann, bis vor dem BGH disputiert und zurückgewiesen. Das Argument der Aktionäre ist dabei durchaus verständlich. Wenn durch geplante Fusionen oder Übernahmen in das durch deren Anteilseigentum verkörperte Vermögensinteresse eingriffen wird, kann der Vorstand nicht einfach in eigener Regie handeln. Durch die momentane Rechtslage werden jedoch auch in Zukunft keine M&A-Transaktionen der Hauptversammlung freiwillig zur Zustimmung vorgelegt.

Ein weiterer Trend sind die aktivistischen Aktionäre (Activist Shareholders). Hier versuchen aktivistische Aktionäre, über Medienkampagnen und Nutzung von Minderheitsrechten aktiv Einfluss auf die Unternehmensleitung und die Gremienbesetzung zu nehmen. Dieser Trend wird weiter zunehmen. Durch die stärkere Beteiligung von institutionellen Anlegern wird dieser Effekt noch verstärkt, da diese aktiv und verantwortungsvoll ihre Eigentumsrechte ausüben – und das auf der Basis von transparenten und nachhaltigen Grundsätzen.

Passend zu den letzten Themen unseres Blogs ist der Investorendialog zu nennen: Es gibt die Leitsätze für den Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat. Diese Initiative verfolgt das Ziel, den Austausch von institutionellen Investoren und den Aufsichtsräten zu fördern. Die Investoren sollen eine aktivere Rolle bei der Überwachung einnehmen.

Nun, was erwartet uns im Jahr 2018? Der Trend geht weiter. Aktiendividende, aktivistische Aktionäre, Investorendialog: Shareholder meets Stakeholder and get in touch with Governance. Wir haben nicht mehr eine anonyme Masse von Aktionären, es sind Investoren, die auch mitreden wollen. Es steckt schließlich ihr Geld im Unternehmen. Ich denke, das wird noch spannend zu sehen, was sich tatsächlich bei den Hauptversammlungen tut! Das Ganze wird noch durch die Diskussion um die CSR-Richtlinien (Corporate Social Responsibility) angeheizt. Das Jahr 2018 wird interessant werden!

Wir von Loomion werden die Trends in den Hauptversammlungen für Sie im Auge behalten!

Herr Dr. Oliver Rieckers ist Partner bei der Kanzlei Hengeler Mueller in Düsseldorf und hat in „Der Betrieb“ zwei juristische Aufsätze zum Thema Nachlese zur Hauptversammlungssaison 2017 und Ausblick auf 2018 veröffentlicht. Die Aufsätze sind im November 2017 in den Ausgaben Nr. 46 und 47 erschienen.

Loomion ist einer der führenden Hersteller von Lösungen zur sicheren Kommunikation und Datenhaltung („Board Portal“) im Aufsichtsrat mit Schwerpunkt Deutschland, Österreich, Schweiz und Luxemburg. Mit dem Produkt „Loomion twelve Directors Portal“ wird den Kunden die Freiheit der Wahl des Datenspeicherorts geboten: in der sicheren Cloud oder im Rechenzentrum des Kunden selbst. Durch den modularen Aufbau und hohen Grad der Konfigurationsmöglichkeiten kann nahezu jede Anforderung der Aufsichtsräte abgebildet werden.

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