10 Jul Die Qual der Wahl bei D&O?
Last Updated on 2018-07-10
Mag. Rainer Hörmann, R+V Österreich
Der Markt fordert wie in vielen Bereichen auch in der Versicherungswirtschaft immer wieder neue Lösungen. So auch im Bereich der Unternehmens-D&O. Obwohl R+V mit der Verstoß-basierten, persönlichen D&O einen Meilenstein gelegt hat, war der Wunsch nach verbesserten Unternehmens-D&O so groß, dass R+V nunmehr auch die „Triple Tower“-Polizze im Portfolio anbietet.
Bei der klassischen Unternehmens-D&O steht die Versicherungssumme einem Kollektivgremium bestehend aus Vorständen, leitenden Angestellten und Aufsichtsräten zur Verfügung. Bei einem Unternehmen mit vielen Organen ist die Versicherungssumme relativ schnell aufgebraucht. Das einzelne Organ kann sich daher nicht sicher sein, dass im Schadensfall noch genügend Geld zur Verfügung steht bzw. ob überhaupt Versicherungsschutz besteht, da der einzelne Mandatar oft keinerlei Einfluss auf vorvertraglich begangene Pflichtverletzungen oder Fehlanzeigen im Zuge des D&O-Vertragsabschlusses hat.
Individuelle Sicherheit mit persönlicher D&O
Will sich ein einzelnes Organmitglied, beispielsweise ein Vorstand, genau diesen Unzulänglichkeiten und Problemen nicht aussetzen, muss er eine persönliche D&O, die nur für ihn und seine Tätigkeiten gilt, abschließen. Damit ist er alleiniger Herr über seinen Versicherungsschutz. Er bestimmt Summe und Bedingungen, muss mit niemandem teilen und ist auch nur für eigene Anzeigepflichtverletzungen verantwortlich. Positiv an der Persönlichen D&O ist auch, dass sich die Versicherungssumme aufgrund des Verstoß-Prinzips über die Jahre aggregiert. Dies schlägt sich allerdings in einem erhöhten Prämienniveau nieder. Außerdem muss die Prämie im Regelfall der Versicherungsnehmer selbst bezahlen.
Spannungsfeld Aufsichtsrat vs. leitende Organe
Die Unternehmens-D&O spiegelt jedoch formell nicht das in kontinentaleuropäischen Kapitalgesellschaften übliche dualistische Ordnungssystem – bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat – wider. Das gemeinsame Versichern von operativ tätigen Vorständen auf der einen und den kontrollierenden Aufsichtsräten auf der anderen Seite birgt enormes Interessenskonfliktpotenzial. Denn laut gültiger Judikatur ist ja der Aufsichtsrat zur Geltendmachung durchsetzbarer Ansprüche gegen seinen eigenen Vorstand verpflichtet. Und nicht selten bleibt am Ende nicht genügend Geld aus dem Haftungsfonds für eigene Pflichtverletzungen übrig.
„Twin Tower“ und „Two-Tier Trigger“ Lösungen
Um dieses Konfliktpotenzial zu entschärfen hat die Versicherungswirtschaft mit zwei Systemen reagiert, die beide dem dualen Ordnungssystem der Kapitalgesellschaften Rechnung tragen wollen. Das „Twin Tower“-Modell propagiert daher, dass Aufsichtsrat und Vorstand getrennt bei unterschiedlichen Risikoträgern versichert sind. Nachteil dieser Variante sind allerdings sehr hohe Prämien.
Das zweite und günstigere Modell ist das „Two-Tier Trigger“-System, das speziell die Interessenskollisionen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat bzw. persönlichen Gewissenskonflikten von Aufsichtsräten im Spannungsfeld zwischen Anzeigepflicht und persönlicher Haftung aufzulösen versucht.
„Triple Tower“-System von R+V
R+V hat nun das „Twin Tower“ System zu einem „Triple Tower“-System erweitert. Im Rahmen des neuen Bedingungswerkes ULLA-Ö 2016 stellt R+V neben separaten Limits für Vorstand und Aufsichtsrat zusätzlich noch eine für alle Organe gemeinsame Abwehrkostensäule zur Verfügung. Mit der „Triple Tower“-Polizze setzt R+V einen weiteren Meilenstein in der D&O-Versicherung.
Die Wahl der richtigen D&O-Versicherung bzw. Deckungsbausteine kann aber immer erst nach eingehender Prüfung des Einzelfalls unter juristischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen. Für diese individuelle Beurteilung und die richtige Einschätzung der Risiken verfügt R+V über umfassendes Fachwissen und eine langjährige Expertise in der Berufshaftpflichtversicherung für Manager.
Mag. Rainer Hörmann ist Spartenleiter Haftpflichtversicherung bei der R+V Niederlassung in Österreich, www.ruv.at