Director‘s Channel (DC) im Gespräch mit Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb: Sinnhaftigkeit von Compliance

Director‘s Channel (DC) im Gespräch mit Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb: Sinnhaftigkeit von Compliance

Last Updated on 2017-09-20

Fotocredit: Privat

DC: Compliance – Was ist das eigentlich?
Univ. Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb: Compliance ist etwas ganz Einfaches. Compliance heißt, dass sich die Personen in Unternehmen, vom Vorstandsvorsitzenden bis zum Auszubildenden, an die rechtlichen Rahmenbedingungen halten. Nun könnten Sie sagen, das sei ganz selbstverständlich, das ist es aber nicht.

Ein Schwerpunkt ist Korruption. Ein weiteres Riesenthema im Zusammenhang mit Compliance ist Kartellrecht, aber es gibt auch andere Themen:

  • Einhaltung der Umweltnormen
  • Einhaltung der Regeln des Arbeitsschutzes
  • Einhaltung der Regeln des Gleichstellungsrahmens
  • Korrekte Behandlung aller Mitarbeiter
  • Einhaltung des Wertekodex des Unternehmens

Compliance heißt, dass alle im Unternehmen sich regelkonform verhalten und dies auch als einen positiven Wert sehen, als etwas, was das Unternehmen stärkt: Die gemeinsame Verpflichtung auf Normen und Werte.

DC: Manche Unternehmen beschäftigen bis zu 150 Mitarbeiter in der Compliance Abteilung. Kann Compliance übertrieben werden?
Dauner-Lieb: Der Umfang des Compliance-Systems hängt vom Risikoprofil ab. Wenn Sie ein Unternehmen haben, das auf sehr schwierigen Märkten aktiv ist, wo etwa Korruption nicht völlig ausgeschlossen ist, oder wenn Sie

  • Produkte haben, die gefährlich sind,
  • Produkte, die Geheimhaltung brauchen, oder
  • wenn Sie mit sensiblen Daten umgehen müssen,

ist das Compliance-Problem sicherlich größer, als wenn Sie zum Beispiel eine Weiterbildungs-GmbH betreiben.

Aber da muss jedes Unternehmen für sich selbst mit vernünftigem unternehmerischem Ermessen bestimmen, welcher Aufwand passend ist.

Absolut notwendig und nie übertrieben ist aber eine profunde Risikoanalyse. Auf Basis der Ergebnisse dieser Risikoanalyse würde dann ein guter Vorstand gemeinsam mit dem Aufsichtsrat entscheiden: Welches System brauchen wir? Wie groß soll das sein? Wo soll das angesiedelt sein – beim Vorstandsvorsitzenden, bei der Rechtsabteilung oder beim CFO – da gibt es verschiedene Möglichkeiten und keine eindeutige Antwort.

Das Entscheidende ist, dass man das Unternehmen analysiert und dann entscheidet, welches System in welcher Ausformung und Größe man benötigt.

DC: Wie kann die Akzeptanz von Compliance im Unternehmen gefördert bzw. sichergestellt werden?
Dauner-Lieb: Ganz wichtig ist, dass die Mitarbeiter Compliance nicht als lästige Pflicht und Belastung empfinden, sondern als positive Herausforderung. Dass man sich nämlich regelkonform verhalten will und einem gemeinsamen Ideal verpflichtet ist. Das kann eigentlich immer nur die Unternehmensspitze vermitteln, indem es eine ganz klare Ansage gibt: Wir haben keinerlei Toleranz gegenüber Bestechung und wir stehen als Vorstand für die klare Einhaltung bestimmter Werte. Und ohne dieses Commitment können Sie eine ganz ausgefeilte Compliance-Organisation haben, wenn da dieses Augenzwinkern ist – das haben wir immer so gemacht und anders geht’s ja gar nicht – dann wird Compliance nicht funktionieren.

Univ. Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.

Website: www.uni-koeln.de

 

Quelle: Director’s Channel TV-Internetkanal – www.directors-channel.com