D&O: Den Aufsichtsrat getrennt versichern

D&O: Den Aufsichtsrat getrennt versichern

Last Updated on 2018-07-10

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„Es ist leichter eine eingeseifte Sau am Schwanz festzuhalten, als einen Aufsichtsrat zur Verantwortung zu ziehen“, sagte einst der legendäre Bankier und Profi-Aufsichtsrat Hermann-Josef Abs (1901 bis 1994). Doch die Ära des ungestraften Wegsehens ist für Unternehmenskontrolleure lange vorbei.

Bei der klassischen D&O-Police sitzen Vorstand und Aufsichtsrat in einem Boot
Aufsichtsräte tragen heute ein hohes Haftungsrisiko. Im Fachmagazin „Compliance-Berater“ empfehlen die beiden Corporate Goverance-Experten Dr. Burkhard Fassbach und Dr. Frank Hülsberg Unternehmen deshalb, zusätzlich zur klassischen D&O-Versicherung, die der Absicherung von Aufsichtsrat und Vorstand gleichzeitig dient, eine separate D&O-Zusatzpolice für den Aufsichtsrat abzuschließen.

In acht von zehn Fällen streiten Vorstand und Aufsichtsrat miteinander
Der Grund: In acht von zehn Managerhaftungsfällen liegen Vorstand und Aufsichtsrat miteinander im Clinch. In der Regel fordert zunächst der Aufsichtsrat Schadensersatz von dem eigenen Vorstand. Der aber dreht den Spieß immer häufiger um und schreibt dem Aufsichtsrat eine Mitschuld an einem Schaden zu.

D&O-Versicherer gerät in Interessenkonflikt
Wenn es in Organhaftungsprozessen zu einer solchen Streitverkündung durch den Vorstand kommt, geraten D&O-Versicherer, die beide Organe über eine klassische D&O-Globalpolice versichert haben, regelmäßig in einen Interessenkonflikt: Sie sind dann dazu gezwungen, gleichzeitig für verschiedene „versicherte Personen“ die Abwehr von Schadensersatzansprüchen zu organisieren und zu finanzieren, die auch noch gegenläufige Interessen verfolgen. Unternehmen können diese Kollision der Interessen umgehen, indem sie von vornherein separate Gruppenpolicen für Vorstand und Aufsichtsrat mit verschiedenen Versicherern abschließen.

Die Zusatzpolice für den Aufsichtsrat
In der Praxis verfügen Unternehmen jedoch bereits über eine Unternehmens-D&O-Police, über die Vorstand und Aufsichtsrat zugleich versichert sind. Viele wollen diese Globalpolice auch weiterführen. Für diese Fälle haben die beiden D&O-Experten Michael Hendricks und Dr. Burkhard Fassbach im Jahr 2013 die sogenannte Two-Tier Trigger Policy (HPTTT) entwickelt. Die HPTTT ist eine Zusatzversicherung speziell für Aufsichtsräte. Sie wird bei einem anderen D&O-Versicherer abgeschlossen als dem der D&O-Globalpolice. Und sie kommt erst in ganz bestimmten, ausgewählten Situationen zum Tragen, die für den Aufsichtsrat gefährlich werden können. Nur ein Beispiel: Die Two-Tier Trigger Policy springt immer dann ein, wenn die D&O-Globalpolice bereits ausgeschöpft ist.

Quelle: „Die D&O-Versicherung im Konfliktpotential des Two-Tier-Board-Systems“, Compliance-Berater, 5-6/2018, veröffentlicht am: 6. Juni 2018
Autoren: Dr. Burkhard Fassbach, Rechtsanwalt und Chefkoordinator des Hendricks Anwaltsnetzwerks und Dr. Frank Hülsberg, Senior Partner bei Warth & Klein Grant Thornton und Mitglied des Arbeitskreises Governance, Risk & Compliance beim Institut der Wirtschaftsprüfer

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