D&O-Versicherung für Führungskräfte – Gute Beratung ist das A & O

D&O-Versicherung für Führungskräfte – Gute Beratung ist das A & O

Last Updated on 2018-11-12

Skandale wie die VW-Dieselaffäre haben deutlich gezeigt, welche milliardenschweren Folgen ein Fehlverhalten von Führungskräften haben kann. Für Manager und Aufsichtsräte von Großunternehmen ist eine D&O-Versicherung deshalb bereits Standard. Aber auch in kleineren Firmen schließen immer mehr Geschäftsführer eine solche Managerhaftpflichtversicherung ab – nicht zuletzt deshalb, weil heute bei echtem oder vermeintlichem Versagen von Managern viel schneller geklagt wird als früher. Und dann summieren sich die Kosten für Anwälte, Sachverständige sowie die Gerichtskosten rasch. Ohne D&O-Versicherung kann das auch für gut bezahlte Manager unter Umständen existenzbedrohend werden.

Eine D&O-Versicherung ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensorgane, also Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer usw. Sie kommt zum Tragen, wenn die genannten Organe für Schäden, die sie aufgrund eines schuldhaften Pflichtverstoßes einem Dritten oder dem Unternehmen selbst zugefügt haben, mit ihrem Privatvermögen einstehen müssen. Abgeschlossen und bezahlt wird die D&O-Versicherung vom Unternehmen zugunsten seiner Führungskräfte. Daneben besteht auch die Möglichkeit einer Einzel-D&O, die der Manager selbst abschließt und bezahlt. Das kann in bestimmten Fällen durchaus vernünftig sein.

Eine D&O-Versicherung macht für jeden Sinn, der eine Organfunktion hat, sei es in einer Aktiengesellschaft, einer GesmbH, einer Stiftung, einem Verein, einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft usw. Entscheidend ist nicht die Größe eines Unternehmens, auch nicht die Branche oder ein spezielles betriebliches Risiko. Der springende Punkt, der die Haftung auslöst, ist der Pflichtverstoß, sprich das Außerachtlassen der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Und ein solcher Pflichtverstoß kann jedem passieren. Die meisten D&O-Fälle betreffen übrigens die Innenhaftung, also Ansprüche des Unternehmens gegenüber der versicherten Person. Fälle von Außenhaftung – hier stellen Kunden oder andere Geschäftspartner Ansprüche an die versicherte Person – sind weit seltener.

Wird ein Manager, Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand etc. belangt, bezahlt die D&O-Versicherung die Abwehrkosten, also das Honorar des Anwalts. Sie deckt aber auch den Schaden ab, falls dieser zu Recht geltend gemacht wurde. Hat das Unternehmensorgan mit Vorsatz gehandelt, zahlt die Versicherung nicht. Um lange Verfahren, hohe Kosten und Öffentlichkeitswirksamkeit zu vermeiden, werden die meisten Deckungsfälle nicht vor Gericht, sondern außergerichtlich geregelt.

Die Kosten einer D&O-Versicherung hängen einerseits vom Geschäftsumfang eines Unternehmens, andererseits vom Risiko der betreffenden Branche ab. Die Versicherer, welche die D&O-Sparte betreiben, haben spezielle Risiko- und Zeichnungsrichtlinien. Bestimmte Risiken – Start-ups, öffentliche Unternehmen oder Branchen wie Banken, Telekom, Pharma und Energie, die als risikoreich gelten – werden immer häufiger von den Versicherern abgelehnt oder nur gegen Mehrprämien gezeichnet. Ähnliches gilt für Unternehmen mit stark schwankendem Geschäftsverlauf, zu niedrigem Eigenkapital oder schwacher Liquidität – auch diese bekommen nur sehr schwer eine D&O-Deckung.

Wer als „Standardrisiko“ eingestuft wird, muss für eine Million Euro Versicherungssumme mit einer Jahresprämie von rund 1.000 Euro zuzüglich elf Prozent Versicherungssteuer rechnen. Generell geht der Trend bei den D&O-Prämien aber nach oben, weil sich in den vergangenen Jahren die Schadenfälle gehäuft haben und die Sparte für die Versicherer mittlerweile zum Verlustgeschäft geworden ist.

Die Versicherungssumme wiederum richtet sich nach der individuellen Risikosituation, „the maximum probable loss“, also das größte sich manifestierende Einzelrisiko, gilt als guter Anhaltspunkt.

Versicherungsverträge sind – sieht man von einfachen Produkten wie einer Reiseversicherung ab – alles andere als 08/15-Produkte, sondern eher beratungsintensiv. Ganz besonders gilt das für D&O-Versicherungen, will man nicht am Ende bei einem Haftungsfall „im Regen stehen“. Die Bedingungen der einzelnen Versicherer sind in den vergangenen Jahren immer komplexer geworden. Wann welche Kosten übernommen werden und in welcher Höhe ist je nach Versicherungsgesellschaft meist unterschiedlich geregelt. „Normalverbraucher“ blicken da nicht mehr durch.  Aber auch Juristen, die sich nicht auf Versicherungsthemen spezialisiert haben, kämpfen immer wieder mit einzelnen Begriffen, da die Versicherungstermini vielfach keine Rechtstermini sind. Das Kleingedruckte muss bei einer D&O-Polizze unbedingt genau gelesen werden! Wenn ein Haftungsfall eintritt, ist es besonders wichtig, dass die betroffene Führungskraft ihre Obliegenheiten genau kennt und einhält. Außerdem muss man über allfällige Ausschlussgründe Bescheid wissen, weil man sonst riskiert, ohne Deckung dazustehen.

Fachliche Expertise ist auch bei den D&O-Schadenregulierung gefragt. Wichtig ist, dass man rasch eine Deckungszusage des Versicherers für die Abwehrkosten bekommt und der versicherten Person ein kompetenter Anwalt zur Verfügung gestellt wird. Einige Anwälte bzw. Kanzleien haben sich auf derartige Haftungsfälle spezialisiert.

Beim Abschluss einer D&O-Versicherung sollte man nicht auf eigene Faust handeln, sondern unbedingt einen Makler heranziehen, der in diesem Bereich fachlich versiert ist und langjährige Erfahrung hat. Kommt es zu einem Schadensfall, ist der Makler ebenfalls die richtige Ansprechperson. Hat man eine D&O-Versicherung abgeschlossen, sollte in regelmäßigen Abständen von einem Experten überprüft werden, ob die Polizze noch den aktuellen Marktgegebenheiten entspricht. Sonst zahlt man womöglich eine zu hohe Prämie oder hat im Schadensfall nicht die optimale Deckung.

Autorin: Dr. Brigitta Schwarzer