Drittes Geschlecht im Aufsichtsrat

Drittes Geschlecht im Aufsichtsrat

Last Updated on 2018-11-12

Wien – Nachdem der Verfassungsgerichtshof am 14. März beschlossen hat, die Vereinbarkeit des österreichischen Personenstandsrechts mit Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu prüfen, wird von vielen erwartet, dass die Richter dem Beispiel des deutschen Bundesverfassungsgerichts folgen und entscheiden, dass Personen, die dauerhaft weder weiblich noch männlich sind, in ihren Grundrechten verletzt werden, wenn sie zur Registrierung als Mann oder Frau gezwungen sind.

Ein Ja zum dritten Geschlecht hätte weitreichende Auswirkungen in der österreichischen Rechtsordnung, nicht zuletzt auf die neue Regelung der Geschlechterquoten in den Aufsichtsräten.

Quelle / ganzer Bericht: derStandard.at vom 27. März 2018,
Albert Birkner, Nadine Leitner