28 Jun FEEI sieht im neuen Vergaberechtsgesetz wertvolle Chancen ungenützt
Last Updated on 2017-06-28
Pressemeldung vom 08.06.2017 – www.feei.at
„Der im gestrigen Ministerrat verabschiedete Entwurf des neuen Bundesvergabegesetzes lässt leider die Chance ungenützt, eine nachhaltige Verbesserung in der öffentlichen Beschaffung herbeizuführen“, kritisiert Lothar Roitner, Geschäftsführer des Fachverbands der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI). „Mit dem aktuellen Vergaberechtsreformgesetz 2017 hätte der Gesetzgeber eine gute Möglichkeit schaffen können, öffentliche Ausschreibungen so zu gestalten, dass wirtschaftspolitische Ziele wie die Verbesserung der österreichischen Wertschöpfung oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze erreicht werden.“
Worum geht es bei öffentlicher Beschaffung? Die öffentliche Hand in Österreich vergab laut einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo) im Auftrag des FEEI in den vergangenen sechs Jahren rund 18.600 Aufträge im Oberschwellenbereich. Im Schnitt betrug das Ausschreibungsvolumen 35,2 Mrd. Euro pro Jahr und hat damit eine enorme Hebelwirkung für Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Österreich.
„Diese Hebelwirkung kann jedoch nur erzielt werden, indem das Bestbieterprinzip deutlich gestärkt wird – also die Vergabe an jenen Anbieter, der das beste, nicht das billigste Angebot legt. Die von uns geforderte gesetzliche Verankerung von verpflichtenden Qualitätskriterien mit einer Mindestgewichtung hätte eine deutliche Stärkung des Bestbieterprinzips zur Folge. Im vorliegenden Entwurf ist dies aus unerklärlichen Gründen nicht vorgesehen“, so Roitner.
Auch das so genannte „Kostenmodell“ im Gesetzesentwurf birgt Schwächen, da es Ausschreibungen auf Basis von Lebenszykluskosten nicht in den Mittelpunkt rückt. Statt bei Ausschreibungen die Kosten für den gesamten Produktzyklus in Betracht zu ziehen, ermöglicht das Kostenmodell weiterhin Schlupflöcher für Billigstbeschaffungen.
„Solange das Bestbieterprinzip nicht verpflichtend auf alle Branchen ausgeweitet wird, werden ausschreibende Stellen weiterhin Feigenblattkriterien anwenden und wertvolle Chancen für Österreich vergeben“, ist Roitner überzeugt.
Österreich ist Schlusslicht bei Bestbietervergaben
Faktum ist, dass Österreich das europäische Schlusslicht bildet, was echte Bestbietervergaben betrifft. Der Preis spielt in jedem dritten Verfahren – mit 90 Prozent Gewichtung – die allein ausschlaggebende Rolle. Das bedeutet, dass Bund, Länder und Gemeinden das Billigstbieterverfahren vorsätzlich als Bestbietervergaben tarnen – zum Nachteil all jener österreichischen Unternehmen, die mit ihren Produkten und ihrem Know-how auch am Heimmarkt erfolgreich sein möchten und hier hochwertige Arbeitsplätze schaffen. Insbesondere die Elektro- und Elektronikindustrie hat eine Vielzahl an Unternehmen vorzuweisen, die mit ihren Produkten und Innovationen in einem global umkämpften Geschäftsfeld erfolgreich bestehen.
Italien, die Niederlande, Frankreich machen es vor – hier wird der Preis deutlich geringer gewichtet als alle anderen Kriterien. Es ist unverständlich, warum Österreich im internationalen Vergleich hier so schlecht abschneidet.