Höchste Zeit für den Datenschutznotfallplan

Höchste Zeit für den Datenschutznotfallplan

Last Updated on 2018-11-12

Wien – Die Stunde null der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai naht schnell, und bis dahin ist für Unternehmen noch viel zu tun. Umso wichtiger ist ein zielgerichteter Notfallplan, mit dem die verbleibende Zeit durch klare Prioritätensetzung bestmöglich genutzt wird.

Zu Beginn sollten strukturelle Fragen stehen: Wer ist intern für die Umsetzung zuständig (Recht, Technik, Geschäftsführung)? Wie hoch ist das interne und externe Budget, sind externe Berater notwendig und noch verfügbar? Dann sollte vorab geklärt werden, ob im Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter erforderlich ist – und die Entscheidung dokumentiert werden. Wenn ja, sollte die Position rasch besetzt werden, damit er von Anfang an in die Umsetzung eingebunden ist.

Quelle / ganzer Bericht: derStandard.at vom 28. März 2018, Axel Anderl