Kein Aufsichtsrat ist perfekt

Kein Aufsichtsrat ist perfekt

Last Updated on 2018-04-11

Michael Hendricks

Gibt es den perfekten Aufsichtsrat? – das fragte sich die WirtschaftsWoche in einem großen Aufmacherbeitrag und kam natürlich zu dem Schluss: Niemand – selbst der erfahrenste Unternehmenskontrolleur – ist vor Fehlern gefeit. Doch während sie im Privatleben wie jedermann vielfach auf Pardon hoffen können, hat sich das Haftungsrisiko von Aufsichtsräten seit der Finanzkrise deutlich erhöht.

Aufsichtsräte im Kreuzfeuer

Ob beim Flughafen BER, der Insolvenz von Air Berlin oder der Dieselabgasaffäre von VW – wenn es in Unternehmen zu Problemen kommt oder sie sogar mit einem Skandal zu kämpfen haben, wird das immer häufiger nicht nur den Vorstandsmanagern, sondern auch den Mitgliedern des Aufsichtsrats angelastet.

80 Prozent der Kontrolleure haben Angst, für Fehler haften zu müssen

Laut „WirtschaftsWoche“ gaben bei einer Umfrage unter 1714 Aufsichtsratsmitgliedern der 160-DAX-Konzere 80 Prozent der befragten Kontrolleure an, Angst zu haben, für Fehler haften zu müssen. Eine berechtigte Sorge. Bereits seit dem 1997 vom Bundesgerichtshof gefällten ARAG/Garmenbeck-Urteil steht fest, dass Kontrolleure persönlich mit ihrem Privatvermögen einstehen müssen, wenn sie Vorstände, die Schäden verursacht haben, dafür nicht in Anspruch nehmen. Doch seither haben immer neue Gesetze und Regelungen, immer komplexere Geschäftsmodelle sowie das gestiegene Entscheidungstempo und das öffentliche Interesse dafür gesorgt, dass so mancher Aufsichtsratsposten sich schnell in einen Höllenjob verwandeln kann.

Gefahr droht sogar aus den eigenen Reihen

Dabei droht Aufsichtsräten sogar Gefahr von den eigenen Vorständen: Denn landen Vorstandsmanager auf der Anklagebank, können sie den Aufsichtsräten vorwerfen, dass ihnen nicht streng genug auf die Finger geschaut wurde.

D&O-Unternehmenspolice muss jährlich überprüft werden

Zwar hat sich die D&O-Versicherung in den letzten Jahren in der Liga der Großunternehmen flächendeckend durchgesetzt und ist auch bei mehr als einem Drittel der mittelständischen Unternehmen angekommen. Trotzdem sollte jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied für sich persönlich zusätzliche Schutzvorkehrungen treffen, empfiehlt die „WirtschaftsWoche“.

Lückenhafte Bedingungswerke und zu niedrige Deckungssummen

Die Crux: „Aufsichtsräte verlassen sich nahezu immer darauf, dass die Unternehmensversicherungen okay sind, und vertrauen fast blind“, warnt Michael Hendricks in dem Wirtschaftsmagazin. Im Schadenfall zeigt sich jedoch häufig, dass die Bedingungswerke lückenhaft sind oder auch die Deckungssummen zu niedrig angesetzt wurden. Hendricks rät Aufsichtsratsmitgliedern deshalb, bei den von ihnen kontrollierten Unternehmen auszuhandeln, dass die Versicherungsbedingungen jedes Jahr den aktuellen Entwicklungen angepasst werden, und zusätzlich eine persönliche D&O-Police abzuschließen.

Quelle: „Gibt es den perfekten Aufsichtsrat?“, „WirtschaftsWoche“ 41 / 2017 (PRINT) Veröffentlicht: 29. September 2017; Autor: Claudia Tödtmann

Website Hendricks + Partner Rechtsanwälte mbB: www.hendricks-partner.de