27 Jun Marktmissbrauch wird bald viel härter geahndet
Last Updated on 2019-04-25
Deutlich höhere Strafen und mehr Anwendungsbereiche für Insiderhandel und andere Vergehen
Der 3. Juli 2016 markiert einen wichtigen Tag für Wertpapieremittenten und sonstige Teilnehmer am europäischen Kapitalmarkt. Da erlangen nicht nur zahlreiche Regelungen der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR) unmittelbare Geltung in der gesamten EU, sondern auch eine Vielzahl die MAR ergänzender Rechtsakte und verdrängen etwa in Österreich die entsprechenden Regelungen des Börsegesetzes.
Bis zu dem Tag muss auch die neue Marktmissbrauchsrichtlinie (CRIM-MAD), die Strafen bei Verstößen gegen die MAR-Bestimmungen regelt, in nationales Recht umgesetzt sein. Insgesamt bringt das wesentliche Änderungen.
Marktmissbrauch wird künftig in weit mehr Bereichen geahndet als bisher. So gelten die neuen Regelungen nicht nur für “geregelte Märkte”, z. B. den Amtlichen Handel oder den Geregelten Freiverkehr der Wiener Börse, sondern etwa auch für multilaterale Handelssysteme – wie insbesondere den “Dritten Markt” der Wiener Börse, für den bis dato nur wenige Compliance-Vorschriften bestehen.
Quelle / ganzer Bericht: derStandard.at vom 27. Juni 2016, Christoph Brogyányi, Clemens Burian