INARA Newsletter – 03.10.2018 – Die persönliche D&O-Versicherung

Last Updated on 2019-03-12

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Board News Spezial 03.10.2018

Liebe Leserinnen und Leser,

mit diesem Sonder-Newsletter möchte ich Sie auf das Webinar aufmerksam machen, das die R+V Versicherung und INARA gemeinsam am 23. Oktober 2018 von 10.00 bis 10.30 Uhr abhalten. Gleichzeitig lade ich Sie in unser beider Namen herzlich dazu ein – siehe beiliegende Einladung.

Im Folgenden erhalten Sie zunächst eine Kurzdarstellung, worum es bei der D&O-Versicherung geht. Zur näheren Information über das angekündigte Webinar lesen Sie bitte auch den bereits in den INARA Board News vom 24. August 2018 erschienenen R+V Beitrag.

Wir hoffen, dass wir Ihr Interesse geweckt haben und freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen (mittels Anmeldelink auf der Einladung) sowie Ihre Fragen und Anmerkungen im Vorfeld entweder an edith.kleisinger@ruv.at oder brigitta.schwarzer@inara.at.

D&O-Versicherung für Führungskräfte – Gute Beratung ist das A & O

Skandale wie die VW-Dieselaffäre haben deutlich gezeigt, welche milliardenschweren Folgen ein Fehlverhalten von Führungskräften haben kann. Für Manager und Aufsichtsräte von Großunternehmen ist eine D&O-Versicherung deshalb bereits Standard. Aber auch in kleineren Firmen schließen immer mehr Geschäftsführer eine solche Managerhaftpflichtversicherung ab – nicht zuletzt deshalb, weil heute bei echtem oder vermeintlichem Versagen von Managern viel schneller geklagt wird als früher. Und dann summieren sich die Kosten für Anwälte, Sachverständige sowie die Gerichtskosten rasch. Ohne D&O-Versicherung kann das auch für gut bezahlte Manager unter Umständen existenzbedrohend werden.

Eine D&O-Versicherung ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensorgane, also Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer usw. Sie kommt zum Tragen, wenn die genannten Organe für Schäden, die sie aufgrund eines schuldhaften Pflichtverstoßes einem Dritten oder dem Unternehmen selbst zugefügt haben, mit ihrem Privatvermögen einstehen müssen. Abgeschlossen und bezahlt wird die D&O-Versicherung vom Unternehmen zugunsten seiner Führungskräfte. Daneben besteht auch die Möglichkeit einer Einzel-D&O, die der Manager selbst abschließt und bezahlt. Das kann in bestimmten Fällen durchaus vernünftig sein.

Eine D&O-Versicherung macht für jeden Sinn, der eine Organfunktion hat, sei es in einer Aktiengesellschaft, einer GesmbH, einer Stiftung, einem Verein, einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft usw. Entscheidend ist nicht die Größe eines Unternehmens, auch nicht die Branche oder ein spezielles betriebliches Risiko. Der springende Punkt, der die Haftung auslöst, ist der Pflichtverstoß, sprich das Außerachtlassen der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Und ein solcher Pflichtverstoß kann jedem passieren. Die meisten D&O-Fälle betreffen übrigens die Innenhaftung, also Ansprüche des Unternehmens gegenüber der versicherten Person. Fälle von Außenhaftung – hier stellen Kunden oder andere Geschäftspartner Ansprüche an die versicherte Person – sind weit seltener.

Wird ein Manager, Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand etc. belangt, bezahlt die D&O-Versicherung die Abwehrkosten, also das Honorar des Anwalts. Sie deckt aber auch den Schaden ab, falls dieser zu Recht geltend gemacht wurde. Hat das Unternehmensorgan mit Vorsatz gehandelt, zahlt die Versicherung nicht. Um lange Verfahren, hohe Kosten und Öffentlichkeitswirksamkeit zu vermeiden, werden die meisten Deckungsfälle nicht vor Gericht, sondern außergerichtlich geregelt.

Die Kosten einer D&O-Versicherung hängen einerseits vom Geschäftsumfang eines Unternehmens, andererseits vom Risiko der betreffenden Branche ab. Die Versicherer, welche die D&O-Sparte betreiben, haben spezielle Risiko- und Zeichnungsrichtlinien. Bestimmte Risiken – Start-ups, öffentliche Unternehmen oder Branchen wie Banken, Telekom, Pharma und Energie, die als risikoreich gelten – werden immer häufiger von den Versicherern abgelehnt oder nur gegen Mehrprämien gezeichnet. Ähnliches gilt für Unternehmen mit stark schwankendem Geschäftsverlauf, zu niedrigem Eigenkapital oder schwacher Liquidität – auch diese bekommen nur sehr schwer eine D&O-Deckung.

Wer als „Standardrisiko“ eingestuft wird, muss für eine Million Euro Versicherungssumme mit einer Jahresprämie von rund 1.000 Euro zuzüglich elf Prozent Versicherungssteuer rechnen. Generell geht der Trend bei den D&O-Prämien aber nach oben, weil sich in den vergangenen Jahren die Schadenfälle gehäuft haben und die Sparte für die Versicherer mittlerweile zum Verlustgeschäft geworden ist.

Die Versicherungssumme wiederum richtet sich nach der individuellen Risikosituation, „the maximum probable loss“, also das größte sich manifestierende Einzelrisiko, gilt als guter Anhaltspunkt.

Versicherungsverträge sind – sieht man von einfachen Produkten wie einer Reiseversicherung ab – alles andere als 08/15-Produkte, sondern eher beratungsintensiv. Ganz besonders gilt das für D&O-Versicherungen, will man nicht am Ende bei einem Haftungsfall „im Regen stehen“. Die Bedingungen der einzelnen Versicherer sind in den vergangenen Jahren immer komplexer geworden. Wann welche Kosten übernommen werden und in welcher Höhe ist je nach Versicherungsgesellschaft meist unterschiedlich geregelt. „Normalverbraucher“ blicken da nicht mehr durch.  Aber auch Juristen, die sich nicht auf Versicherungsthemen spezialisiert haben, kämpfen immer wieder mit einzelnen Begriffen, da die Versicherungstermini vielfach keine Rechtstermini sind. Das Kleingedruckte muss bei einer D&O-Polizze unbedingt genau gelesen werden! Wenn ein Haftungsfall eintritt, ist es besonders wichtig, dass die betroffene Führungskraft ihre Obliegenheiten genau kennt und einhält. Außerdem muss man über allfällige Ausschlussgründe Bescheid wissen, weil man sonst riskiert, ohne Deckung dazustehen.

Fachliche Expertise ist auch bei den D&O-Schadenregulierung gefragt. Wichtig ist, dass man rasch eine Deckungszusage des Versicherers für die Abwehrkosten bekommt und der versicherten Person ein kompetenter Anwalt zur Verfügung gestellt wird. Einige Anwälte bzw. Kanzleien haben sich auf derartige Haftungsfälle spezialisiert.

Beim Abschluss einer D&O-Versicherung sollte man nicht auf eigene Faust handeln, sondern unbedingt einen Makler heranziehen, der in diesem Bereich fachlich versiert ist und langjährige Erfahrung hat. Kommt es zu einem Schadensfall, ist der Makler ebenfalls die richtige Ansprechperson. Hat man eine D&O-Versicherung abgeschlossen, sollte in regelmäßigen Abständen von einem Experten überprüft werden, ob die Polizze noch den aktuellen Marktgegebenheiten entspricht. Sonst zahlt man womöglich eine zu hohe Prämie oder hat im Schadensfall nicht die optimale Deckung.

Autorin: Dr. Brigitta Schwarzer

„Die persönliche D&O-Versicherung“

Die R+V Versicherung ist eines der größten Versicherungsunternehmen Deutschlands für Firmen- und Privatkunden und gehört zur Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Die österreichische Niederlassung der R+V in Wien bietet ihren Kunden Spezialprodukte zur Absicherung ihrer individuellen Risiken an. Zu ihrem Portfolio gehört auch die persönliche D&O-Versicherung. Durch deren Abschluss haben Manager ihren Versicherungsschutz selbst in der Hand und sind unabhängig von einer Firmen-D&O-Polizze. Mag. Edith Kleisinger, MBA, ist bei R+V Wien Spezialistin für Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherungen und beantwortet im Folgenden die wesentlichen Fragen zur persönlichen D&O-Deckung.

1.     Warum wird die Einzel-D&O-Versicherung auch als Berufshaftpflicht-Versicherung für Manager bezeichnet?

Ebenso wie die Berufshaftpflicht die Beratungstätigkeit eines Rechtsanwalts abdeckt, wird bei D&O-Versicherungen die Beratungstätigkeit des Managers versichert und zwar als Geschäftsführer (inkl. Interims-Geschäftsführer) in einer GmbH und/oder als Vorstand einer AG und/oder einer Stiftung etc. Es wird also der „Beruf“ Manager versichert. Möglich ist auch die Absicherung der Tätigkeit in mehreren Gremien. Dabei steht die Versicherungssumme dann für alle Mandate gemeinsam zur Verfügung. Im Standard-Antragsverfahren bei R+V können bis zu zehn Mandate versichert werden.

Vergleichbar mit der Berufshaftpflichtversicherung ist auch der Versicherungsfall: dieser ist der Verstoß, also die Pflichtverletzung, die dem Manager unterlaufen kann. Wenn zu diesem Zeitpunkt die Versicherung aufrecht war, dann gilt sie, egal wann der Schaden eintritt, der sich durch einen – beispielsweise gerichtlich geltend gemachten – Haftpflichtanspruch manifestiert.

2.     Was ist der Unterschied zwischen einer Unternehmens-D&O und einer Einzel-D&O? Geht es hier um eine Entweder-Oder-Entscheidung? Und wenn es für das gleiche Risiko parallel eine Unternehmens- und eine Einzel-D&O gibt, kann dann im Anlassfall gewählt werden, welche herangezogen wird?

Hier gibt es mehrere Unterschiede. Entscheidend ist, dass die persönliche D&O, auch Einzel-D&O genannt, eine Person in ihrer (bzw. auch in mehreren) Tätigkeit(en) versichert und diese Versicherungsnehmer und Prämienschuldner ist.

Bei der Unternehmens-D&O ist das Unternehmen Versicherungsnehmer und Prämienschuldner, jedoch gilt der Versicherungsschutz für alle Organe (und leitenden Angestellten) des Unternehmens/der Stiftung (Vertrag zugunsten Dritter), wobei die Versicherungssumme für alle versicherten Personen gemeinsam zur Verfügung steht, wohingegen bei einer Einzel-D&O-Deckung die einzelne versicherte Person ihre „eigene“ Versicherungssumme für sich alleine hat.

Es ist durchaus ratsam, wenn ein Manager zusätzlich zum Schutz im Rahmen einer Unternehmens-D&O eine persönliche D&O-Versicherung abschließt und sich damit seine „eigene“ Versicherungssumme einkauft. Man muss dann nicht befürchten, dass die Summe durch andere Organe „verbraucht“ wird und man selbst am Ende des Tages ohne Versicherungsschutz dasteht.

Ob bei Vorliegen einer Mehrfachversicherung die Unternehmens- oder die Einzel-D&O heranzuziehen ist, hängt von den jeweils vereinbarten Klauseln ab.

3.     Welchen Personen empfehlen Sie den Abschluss von individuellen D&O-Polizzen?

Jeder Person, die aufgrund des Gesetzes persönlich mit ihrem Privatvermögen für die Einhaltung ihrer Pflichten haftet. Das trifft insbesondere für GmbH-Geschäftsführer, AG-Vorstände sowie für Stiftungs-Vorstände zu! Dieser Personenkreis sollte sich durch eine Versicherung einen Haftungstopf schaffen. Bis es zu einem tatsächlichen Schuldspruch in einem Haftungsverfahren kommt, können schon enorme Kosten entstehen.

Je nachdem wie groß das Haftungspotenzial für die einzelne Person ist, empfiehlt sich eine Einzel-D&O auch für leitende Angestellte. Auch wenn diese Personen unter das Dienstnehmerhaftpflicht-Privileg fallen, besteht immer noch ein Rest-Haftungs-Risiko, das abgesichert werden sollte.

4.     Wie sollte ein Manager vorgehen, der sich für eine Einzel-D&O-Polizze interessiert?

Da bei der persönlichen D&O der jeweilige Manager Versicherungsnehmer und auch Prämienschuldner ist, sollte er sich zunächst über die Höhe der Prämie für die gewählte Versicherungssumme informieren. Das ist auf unserem Online-Rechner unter www.tarifrechner-ruv.at sehr einfach. Dort kann man alles bis zu einer Versicherungssumme von einer Million Euro „durchspielen“.

5.     Wann muss ein Fragebogen ausgefüllt werden? Welche weiteren Unterlagen müssen vorgelegt werden?

Ein Fragebogen ist nur in bestimmten Fällen auszufüllen, insbesondere dann, wenn der Umsatz des Unternehmens, in welchem Organfunktionen ausgeübt werden, mehr als 150 Millionen Euro p.a. beträgt. Hier ist auch der Geschäftsbericht zu prüfen. Sollte das Eigenkapital des Unternehmens, in dem die Tätigkeit versichert werden soll, negativ sein oder sonst eine Überschuldung vorliegen, gibt es keine Deckung durch die Versicherung.

6.     Welche Versicherungssummen sind bei persönlichen D&O-Versicherungen empfehlenswert?

Empfehlungen sind hier nur schwer möglich. Maßgeblich ist das größte Einzelrisiko, das schlagend werden kann („probable maximum loss“).

7.     Wie hoch sind die Kosten einer Einzel-D&O-Versicherung? Warum sind sie höher als bei der Unternehmens-D&O-Polizze?

Bei nur einem Mandat und einer Versicherungssumme in Höhe von einer Million Euro liegt die Jahresnettoprämie zwischen 1.185 und 1.645 Euro. Aufgrund der Tatsache, dass der Versicherungsfall bei der R+V Einzel-D&O der Verstoß, also die Pflichtverletzung ist, steigt das Risiko für uns signifikant an, da mehrere Verstöße in einem Jahr zu mehreren Deckungsansprüchen führen können, dies bis zur Ausschöpfung der Versicherungssumme. Diese kann also schneller „verbraucht“ werden und muss im Folgejahr erneut wieder aufgestellt werden.

In der herkömmlichen Unternehmens-D&O ist der Versicherungsfall die Anspruchserhebung des Geschädigten (Claims-Made), also der Fall, dass ein Anspruch schriftlich geltend gemacht wird. Dieser Anspruchserhebung können zwar mehrere Verstöße des laufenden Vertragsjahres oder von Vorjahren zugrunde liegen, jedoch nur bis zur Höhe der Versicherungssumme. Das Risiko für den Versicherer ist also kleiner. Das erklärt den Preisunterschied zur Einzel-D&O.

8.     Welche Klauseln sollte man sich als Manager genau anschauen, um eine „gute“ von einer „schlechten“ D&O-Polizze zu unterscheiden?

Wichtig sind immer die Nachmeldefristen, diese sollten zeitlich unbegrenzt sein. Schäden sollten also auch noch nach Vertragsende zeitlich unbegrenzt gemeldet werden können. Bei der persönlichen D&O ist aufgrund des Verstoßprinzips immer besonders auf die zeitliche Rückwärtsdeckung zu achten. Diese sollte ebenfalls zeitlich unbegrenzt sein, also auch Pflichtverletzungen abdecken, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages passiert sind, aber dem Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Polizzenabschlusses noch nicht bekannt sind.

Außerdem ist zu beachten, welche Leistungen extra zur Verfügung stehen und nicht unter die Versicherungssumme fallen. Z.B. werden Verfahrenskosten oft sublimitiert, stehen also nur bis zu einer bestimmten (unter der Versicherungssumme liegenden) Höhe zur Verfügung. Bei R+V stehen diese in voller Höhe der Versicherungssumme zusätzlich zur Verfügung. Das bedeutet einen erheblichen Deckungsunterschied.

9.     Inwieweit besteht D&O-Versicherungsschutz für folgende Fälle: Strafen und Bußgelder, Steuern und Sozialversicherungsabgaben, im Verwaltungsstrafverfahren / im Strafverfahren?

Strafen können nie Inhalt einer Versicherung sein, das würde dem Strafcharakter widersprechen; Bußgelder (Begriff aus Deutschland) sind ebenso Strafen und zwar Verwaltungsstrafen.

Steuern und Sozialversicherungen sind „Sowieso-Kosten“; diese muss der Betrieb abführen. Sollte es aber dabei zu Verzögerungen oder Fehlern kommen, weil der Manager seine Pflichten nicht erfüllt, kann ein darüber hinausgehender Vermögensschaden, der dadurch dem Unternehmen entsteht und der beim Manager geltend gemacht wird, durch die Versicherung übernommen werden. Ob der Schaden übernommen wird, hängt immer vom Inhalt der Anspruchsgeltendmachung ab. Bei einer subsidiären Ausfallshaftung des Managers (wie beispielsweise im ASVG geregelt) und gleichzeitig zu verantwortender Pflichtverletzung kann ein versicherter Haftpflichtanspruch gegeben sein.

Die Kosten eines Straf- oder Verwaltungsstrafverfahrens sind bei R+V jedenfalls von der Versicherungsleistung umfasst, ebenso wie die Kosten eines zivilgerichtlichen Verfahrens. Die Strafen an sich werden hingegen nicht von der Versicherung gedeckt.

10.  Schützt mich eine firmeninterne Haftungsfreistellung?

Im Falle einer zwischen Unternehmen und Manager vereinbarten Haftungsfreistellung besteht durchaus ein Rest-Risiko, da Enthaftungen (wenn Unternehmen ihre Manager vermeintlich vor Inanspruchnahmen Dritter freistellen) oft nicht halten. Haftungsfreistellungsklauseln sind beispielsweise im Aktienrecht rechtlich unzulässig, werden aber dennoch manchmal vereinbart. Ansprüche Dritter können dann zwar nicht direkt an den Manager herangetragen werden, können aber intern – also Unternehmen gegen Manager – geltend gemacht werden und der Manager haftet erst recht. Und dass seitens des Unternehmens gegenüber dem Manager regelrecht auf Schadenersatzansprüche verzichtet wird, kommt in der Regel – insbesondere bei Kenntnis des Vorliegens eines D&O-Schutzes – selten vor.

11.  Ihre drei Tipps an jeden Manager?

–        Pflichten und Entscheidungen einhalten bzw. dokumentieren,

–        Haftungsfreistellungen nicht vertrauen,

–        für D&O Versicherungsschutz sorgen.

Mehr zur R+V Allgemeine Versicherung AG, Niederlassung Österreich: www.ruv.at

Herzliche Grüße

Brigitta Schwarzer und das INARA-Team