Österreichs Haftrichter vor einem Berg von Arbeit

Österreichs Haftrichter vor einem Berg von Arbeit

Last Updated on 2018-11-12

Wien – Auf die österreichischen Haft- und Rechtsschutzrichter kommt eine Menge Arbeit zu. Seit 1. Jänner schlägt sich jenes Gesetz nieder, wonach strafrechtliche Ermittlungsverfahren maximal drei Jahre dauern dürfen – danach muss angeklagt oder eingestellt werden. Festgeschrieben ist das in Paragraf 208a der Strafprozessordnung (StPO), der seit 1. Jänner 2015 in Kraft ist. Entstanden ist die Bestimmung unter Exjustizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP), ihr Ziel ist die Verfahrensbeschleunigung.

Quelle / ganzer Artikel: derStandard.at vom 18. Februar 2018, Renate Graber