PRESSEINFORMATION: „Sittenwidrige Vertragsbestimmungen aus vergaberechtlicher Sicht“

PRESSEINFORMATION: „Sittenwidrige Vertragsbestimmungen aus vergaberechtlicher Sicht“

Last Updated on 2017-04-19

Wien, 30. März 2017. Am 22. März 2017 luden die Bau- und Vergaberechtsexperten Dr. Bernhard Kall und Mag. Günter Hayek (Elin GmbH & Co KG) zum Jour Fixe mit dem Thema „Sittenwidrige Vertragsbestimmungen aus vergaberechtlicher Sicht“ in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner.

Zunächst gab Hayek einen Überblick über die relevanten Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes (BVergG) samt den angedachten Neuerungen durch das BVergG 2017 sowie der ÖNORM A 2050 und stellte die grundlegenden Judikate der Höchstgerichte vor. Kall ging auf die vergaberechtliche Pflicht zur Prüfung der Ausschreibungsbedingungen ein und fokussierte auf den Umgang mit nachträglichen Vertragsbestimmungen.

Die beiden Experten unterstrichen die Bedeutung der rechtzeitigen Prüfung. „Die Ausschreibungsbestimmungen können nur dann beeinflusst bzw. bekämpft werden, wenn sich der Bieter rechtzeitig vor Ablauf der Frist mit den Vorgaben der Ausschreibungen in rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht befasst.“ Kall warnte: „Unbekämpfte Bestimmungen sind bestandfest und können nur im Einzelfall nachträglich für nichtig erklärt werden.“

Abgerundet wurde der Vortragsabend durch zahlreiche Beispiele für Bieterfragen und gröblich benachteiligende Vertragsbestimmungen.

Im Anschluss an den Jour Fixe tauschten die Gäste wie gewohnt in gemütlicher Atmosphäre ihre Erfahrungen aus.

Mehr zu Müller Partner Rechtsanwälte: www.mplaw.at

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