Schweigen bis der Anwalt kommt

Schweigen bis der Anwalt kommt

Last Updated on 2019-04-25

Wien. „Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht auf einen Anwalt. . .“ Und so weiter. Man kennt diese Belehrung aus US-Krimis. Gültig ist sie dem Grunde nach auch in der österreichischen Wirklichkeit. Allerdings hat das Beiziehen eines Anwalts zum ersten Verhör zuletzt nicht besonders gut funktioniert. Seit der Gesetzgeber die Spielregeln präzisiert hat, also seit Beginn dieses Jahres, läuft es besser.

Voriges Jahr gab es bundesweit 409 telefonische Kontaktaufnahmen zwischen Verdächtigen bzw. Festgenommenen und Anwälten, Monatsdurchschnitt: 30 Anrufe. Die Anwälte wurden vom „Rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst“ vermittelt. Hingegen gab es allein von Jänner bis Oktober dieses Jahres schon 1206 Kontaktaufnahmen (Monatsdurchschnitt: 120 Anrufe). „Seit Einrichtung des neuen Bereitschaftsdienstes mit 1. Jänner 2017 kam es zu einer Vervierfachung der telefonischen Nachfrage“, erklärten am Mittwoch Justizressort-Sektionschef Christian Pilnacek und Anwälte-Präsident Rupert Wolff vor Journalisten. Die meisten Anrufe kamen übrigens aus Wien, Niederösterreich und Oberösterreich.

Quelle / ganzer Bericht: diePresse.com vom 16. November 2017, Manfred Seeh