Sonderausgabe INARA Board News 09.01.2018

Sonderausgabe INARA Board News 09.01.2018

Last Updated on 2019-03-12

Sonderausgabe INARA Board News 09.01.2018

Liebe Leserinnen und Leser,

zunächst möchte ich Ihnen alles Gute für das Neue Jahr wünschen. Hoffentlich konnten Sie während der vergangenen Feiertage das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden, das alte Jahr abschließen und Ihre Agenda für die nächsten Monate erstellen.

Mit diesem Sondernewsletter möchte ich Sie auf eine Veranstaltung der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zum Thema „Aufsichtsrat und Abschlussprüfer“ am 22. Jänner in der Industriellenvereinigung am Schwarzenbergplatz aufmerksam machen.

Im Rahmen einer hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion erfahren Sie aus erster Hand, wie die neuen gesetzlichen Regelungen in Zusammenhang mit den zusätzlichen Aufgaben des Prüfungsausschusses und dem Bestätigungsvermerk in die Praxis umgesetzt werden. Folgen Sie der Einladung und diskutieren Sie mit.

Zur näheren Information und Vorbereitung füge ich der Einladung zwei einschlägige Pressemeldungen bei.

Die „Berufsgruppe Wirtschaftsprüfer“ der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer laden Sie im Rahmen der Veranstaltungsreihe
„AUFSICHTSRAT UND ABSCHLUSSPRÜFER – GEMEINSAM FÜR EINE GUTE CORPORATE GOVERNANCE“
zur Themendiskussion:

AUFGABEN UND ZUSAMMENARBEIT IM PRÜFUNGSAUSSCHUSS

Termin: 22.1.2018, 17:30 Uhr
Location: Industriellenvereinigung, Kl. Festsaal, 1. Stock, Schwarzenbergplatz 4, 1031 Wien

Programm

MODERATION Mag. Corinna Milborn, PULS 4 Info-Chefin
17:30 UHR BEGRÜSSUNG Mag. Herbert Houf, Vizepräsident, KSW
17:40 UHR PODIUMSDISKUSSION / TEILNEHMERINNEN UND TEILNEHMER:
DR. GERTRUDE TUMPEL-GUGERELL, Aufsichtsrätin, Consultant WIFO
PROF. DIPL.-ING. MAG. FRIEDRICH RÖDLER, AR-Präsident
Erste Group Bank AG, Vorstand Umdasch Holding AG
DR. WOLFGANG RUTTENSTORFER, AR-Vorsitzender Telekom Austria,
AR Flughafen Wien AG, AR RHI AG
MAG. GERHARD MARTERBAUER, WP Deloitte
MAG. DR. ASLAN MILLA, Berufsgruppenobmann KSW, WP
19:10 UHR SCHLUSSWORTE Mag. Herbert Houf, Vizepräsident, KSW
IM ANSCHLUSS COME TOGETHER mit Erfrischungen und Snacks

Neue Aufgaben für den Prüfungsausschuss

Aufsichtsrat. Das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz verlangt vom Prüfungsausschuss intensiveren Einsatz als bisher

von Judith Hecht
(“Die Presse”, Print-Ausgabe, 22.09.2016)

Wien. Der Prüfungsausschuss eines Aufsichtsrats hatte schon in der Vergangenheit wichtige Aufgaben zu erfüllen: Insbesondere hatte er sich mit allen Fragen der Rechnungslegung, der Abschlussprüfung und des Risikomanagements auseinanderzusetzen.

Seit dem 17. Juni 2016, dem Inkrafttreten des Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetzes 2016 (APRÄG 2016), kommen auf seine Mitglieder noch mehr Aufgaben zu, und es gibt auch Neuerungen, die seine Zusammensetzung betreffen. Und zwar dann, wenn es sich um einen Prüfungsausschuss eines Unternehmens von öffentlichem Interesse oder einer sogenannten XL-Gesellschaften handelt. Zu Unternehmen von öffentlichem Interesse zählen in Österreich etwa 350 Unternehmen, nämlich alle kapitalmarktorientierten Firmen, Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute. Unter XL-Gesellschaften sind solche zu verstehen, die bestimmte, im Gesetz aufgezählte Größenmerkmale überschreiten, etwa, dass der Umsatz mehr als 200 Mio. Euro oder die Bilanzsumme mehr als 100 Mio. Euro beträgt.

Branchenerfahrung – ein Muss

Jeder Prüfungsausschuss solcher Gesellschaften muss mindestens einen Finanzexperten in seiner Mitte haben. Sowohl an seiner Unbefangenheit und Unabhängigkeit als auch an jener des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses darf es keinerlei Zweifel geben. Und noch etwas sieht das Gesetz neu vor: „Die Ausschussmitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem das geprüfte Unternehmen tätig ist, vertraut sein“, so heißt es im Aktien- und GmbH-Gesetz in seiner Neufassung. Für Experten bedeutet das: Wenigstens ein Mitglied muss einschlägige Branchenerfahrung vorweisen können.

Doch welche neuen Pflichten treffen den Prüfungsausschuss nun seit Mitte Juni 2016? Schon bisher musste er den Rechnungslegungsprozess überwachen, nun müssen sich die Mitglieder noch ein bisschen mehr anstrengen. Von ihnen wird verlangt, dass sie Vorschläge machen und Empfehlungen abgeben, die gewährleisten, dass der Rechnungslegungsprozess auch wirklich zuverlässig abläuft. Reines Beobachten ist also zu wenig.

Noch etwas kommt auf den Prüfungsausschuss zu: Er hat zur Auswahl des Abschlussprüfers nunmehr eine öffentliche Ausschreibung abzuhalten, die strengen Kriterien entsprechen muss. So hat er darauf zu achten, dass die Auswahl diskriminierungsfrei abläuft. Die Zeiten, in denen nur die Big-Four-Kanzleien (Deloitte, KPMG, PricewaterhouseCoopers und Ernst & Young) eingeladen wurden, ein Angebot zu legen, sind mit der Gesetzesänderung vorbei. Nach dem Auswahlprozess hat der Prüfungsausschuss eine begründete Empfehlung an den Aufsichtsrat abzugeben. Dabei muss er berücksichtigt haben, dass das Honorar für den Abschlussprüfer wirklich angemessen ist, sprich, nicht zu viel bezahlt wird. Für die Abschlussprüfer sicher ein Schlag in die Magengrube. Denn der Honorardruck wird nur noch größer werden.

Und ist der Abschlussprüfer einmal von den Gesellschaftern bestellt, hat er mit ihnen schriftlich zu regeln, wie die Kommunikation vor, nach und während der Prüfung auszusehen hat. Mit der Teilnahme der Abschlussprüfer an der Herbstsitzung des Prüfungsausschusses, kurz bevor die Abschlussprüfung beginnt, ist es jetzt nicht mehr getan. So viel steht fest.

Kommunikation verbessern

„Mit der Neuregelung wollte man erreichen, dass die Kommunikation zwischen dem Prüfungsausschuss und den Abschlussprüfern intensiviert und verbessert wird“, sagt Peter Bartos, Partner der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO. „Es wird nun ein genaues Prozedere festgelegt werden, wann über welche Themen gesprochen wird oder wie vorgegangen wird, wenn sich neue Fragen und Sachverhalte ergeben.“

Ob sich Bartos von dieser Formalisierung in der Praxis eine Verbesserung erhofft? Das komme darauf an, sagt der Wirtschaftsprüfer: „Es hat schon bisher Prüfungsausschüsse gegeben, mit denen die Kommunikation sehr gut funktioniert hat. Dort, wo es nicht so war, habe ich die Hoffnung, dass die Abschlussprüfer nun mehr Gelegenheiten bekommen, vor dem Prüfungsausschuss darzulegen, was sie tun und was nicht. Das kann zum gegenseitigen Verständnis beitragen.“

AUF EINEN BLICK

Mit dem Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 ändert sich für die Prüfungsausschüsse von Aufsichtsräten viel, nämlich sowohl was ihre Zusammensetzung als auch ihre Aufgaben betrifft. Allerdings sind nur die Prüfungsausschüsse von Unternehmen öffentlichen Interesses (alle börsenotierten Unternehmen, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen) betroffen und Gesellschaften, die eine im Gesetz definierte Größe überschreiten. Die Novelle ist seit 17. Juni 2016 in Kraft.

„Paradigmenwechsel“ im Geschäftsbericht

Änderung. Sachverhalte, die von Wirtschaftsprüfern künftig intensiv unter die Lupe genommen werden, kann die Öffentlichkeit bald nachlesen.

Von Nicole Stern 
(“Die Presse”, Print-Ausgabe, 21.07.2016)

Wien. Er steht am Ende eines jeden Geschäftsberichts, bleibt dort aber von vielen unbemerkt: der Bestätigungsvermerk. In diesem gibt der Abschlussprüfer ein Urteil über den Jahresabschluss eines Unternehmens ab. Meist war das Testat nicht weiter von Interesse, es sei denn, der Prüfer tat entsprechende Einwände bezüglich der Fortführung des Betriebes kund.

Das wird sich nun ändern. Denn die meist letzten Seiten eines Konzernlageberichts werden derzeit einer Änderung unterzogen, die vor allem die Öffentlichkeit interessieren dürfte. Das Testat wird nicht nur transparenter. „Es wird individuell“, sagt Helmut Maukner, Chef des Wirtschaftsprüfers EY. Er bezeichnet die Neuregelung als „Paradigmenwechsel in der Berichterstattung über die Abschlussprüfung“. Die Änderung gilt für alle börsenotierten Unternehmen bereits ab dem Geschäftsjahr 2016. Im Rahmen der EU-Reform der Abschlussprüfung müssen sich ein Jahr später auch alle Kreditinstitute und Versicherungen dem neuen Regime unterwerfen, selbst wenn sie nicht an der Börse notieren, so Maukner.

„Der Hintergrund dieser Neuregelung besteht darin, dem Publikum mehr Informationen darüber zu liefern, wofür eine Gesellschaft verantwortlich ist und was der Abschlussprüfer gemacht hat“, sagt Michael Vertneg, Partner beim Wirtschaftsprüfer Deloitte. Von Bedeutung für die Öffentlichkeit dürften dabei vor allem jene Sachverhalte sein, „die die besondere Aufmerksamkeit des Prüfers“ auf sich ziehen. Diese werden nämlich künftig im Rahmen des Bestätigungsvermerks veröffentlicht. Derlei Themen wurden früher zwischen dem Prüfungsausschuss des Unternehmens (der sich aus Mitgliedern des Aufsichtsrats zusammensetzt) und dem Wirtschaftsprüfer besprochen. „Solange besondere Prüfungssachverhalte nicht zu einer Versagung oder Einschränkung des Bestätigungsvermerks geführt haben, kamen sie nicht an die Öffentlichkeit“, sagt Vertneg.

Doch was sind besondere Sachverhalte? Das sind laut Maukner Fragestellungen, denen im Rahmen der Prüfung besondere Beachtung gewidmet wurde, etwa weil es sich um komplexe oder ungewöhnliche Sachverhalte handelt. Dabei kann es etwa um die Bewertung von Firmenwerten, besondere Rückstellungen oder Unternehmenskäufe und -verkäufe gehen. Ziel dieser erweiterten Berichterstattung sei auch, die Arbeit des Abschlussprüfers transparenter zu machen und den Prüfer dazu zu bewegen, Themen, die ihn am stärksten bewegt haben, mitzuteilen, so Maukner.

Mehr Aufwand, mehr Seiten

Für Unternehmen könnte die Adaptierung des Testats etwas unangenehm werden. Denn damit gelangen Sachverhalte an die Öffentlichkeit, die zuvor hinter verschlossenen Türen behandelt wurden. Es bedürfe daher einer intensiven Auseinandersetzung des Wirtschaftsprüfers mit dem Prüfungsausschuss, ist Vertneg überzeugt. Am Ende des Tages ist aber der Prüfer für das Testat verantwortlich. „Gibt es keinen Konsens mit dem Unternehmen, sticht die Meinung des Prüfers“, so Maukner.

Die Neuausrichtung der Bestätigungsvermerke verursacht jedoch mehr Aufwand für die Wirtschaftsprüfer. Denn die Formulierungen im Testat sollen nicht nur transparent sein, sondern auch von Dritten verstanden werden. Die Erfahrung aus anderen Ländern lehre zudem, so Vertneg, dass künftig mit vier bis fünf Sachverhalten zu rechnen sei, die im Testat von „besonderer Bedeutung“ sein werden.

Bei der Telekom Austria, einem der großen börsenotierten Konzerne, sieht man der Regelung gelassen entgegen: Man begrüße einheitliche Vorschriften zur Erhöhung der Transparenz in Europa. Ihre Praxistauglichkeit werde sich dann im Anwendungsfall zeigen.

Beste Grüße

Brigitta Schwarzer und das INARA-Team