Steuerliche Behandlung von Entschädigungszahlungen bei „Madoff-Fonds“

Steuerliche Behandlung von Entschädigungszahlungen bei „Madoff-Fonds“

Last Updated on 2019-03-10

Dr. Helmut Moritz LLM | Steuerberater, Newsletter 02-2018 vom 19.10.2018

Da diese Entschädigungszahlungen laut Finanzministerium nicht steuerpflichtig sind, können sich Anleger die von den Banken abgezogene Kapitalertragsteuer zurückholen.

In Österreich haben zahlreiche Anleger in Madoff-Fonds oder andere Investmentvehikel (Primeo, Herald) investiert. In jüngster Vergangenheit kam es zu Entschädigungszahlungen an geschädigte Anleger. Da bezüglich dieser Zahlungen keine Meldung nach der Fondsmeldeverordnung durchgeführt wurde, haben manche Banken diese Zahlungen als Ausschüttungen aus dem jeweiligen Investmentfonds qualifiziert und Kapitalertragsteuer abgezogen.

Das Bundesministerium für Finanzen vertritt jedoch – wie auch schon im Jahr 2009 – die Auffassung, dass aufgrund des zu erwartenden Totalverlustes Erträge im Zusammenhang mit diesen Fonds keine Steuerpflicht auslösen. Die damals zu erfüllende Voraussetzung, dass die Fonds im Dezember 2008 noch im Bestand sein mussten, dürfte auch jetzt noch Gültigkeit haben.

Haben Anleger diese Entschädigungszahlungen erhalten und wurde Kapitalertragsteuer abgezogen, so gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten, diese zurückzuerhalten:

  • Da die Banken grundsätzlich dazu berechtigt sind, zu Unrecht einbehaltene Steuern während des laufenden Kalenderjahres zu erstatten, könnte ein entsprechender Antrag auf Rückerstattung direkt an die Bank gestellt werden.
  • Darüber hinaus könnte die zu viel bezahlte Kapitalertragsteuer vom Anleger selbst im Rahmen seiner Steuererklärung zurückgefordert werden.
  • Schließlich sollte aber nach jüngster Ansicht der Finanzverwaltung auch eine Rückerstattung mittels eines formlosen Antrages beim Finanzamt möglich sein.

Haben Sie eine Entschädigungszahlung erhalten und beabsichtigen, die zu Unrecht einbehaltene Kapitalertragsteuer zurückzufordern, unterstützen wir Sie gerne!

Website: www.moritz-partner.at

Profilbild Fotocredit: Klaus Vyhnalek