Strengere Auflagen für Crowdfunding

Strengere Auflagen für Crowdfunding

Last Updated on 2019-04-25

Wien – Wer bei Finanzierungen auf die Kraft des Schwarms vertraut, muss dafür nun auch selbst mehr Geld in die Hand nehmen. Zumindest, wenn das eingesammelte Volumen die Grenze von 1,5 Millionen Euro sprengt. Auslöser ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs. So wertet der Gesetzgeber Nachrangdarlehen nämlich ab sofort als Veranlagung. Und für diese sind im Dienste des Verbraucherschutzes Prospekte verpflichtend.

Quelle / ganzer Bericht: derStandard.at vom 26. April 2017, Verena Kainrath