Veranstaltungsbericht 02.02.2017: Erbrechtsabend bei Müller Partner Rechtsanwälte

Veranstaltungsbericht 02.02.2017: Erbrechtsabend bei Müller Partner Rechtsanwälte

Last Updated on 2018-02-15

Anlässlich der mit 1.1.2017 in Kraft getretenen Erbrechtsreform luden die Stiftungs- und Erbrechtsexperten RA DDr. Katharina Müller, TEP und RA Dr. Martin Melzer, LL.M., TEP gemeinsam mit Stb MMag. Michael Petritz, LL.M., TEP (KPMG Alpen-Treuhand GmbH) am 31. Jänner 2017 zum Erbrechtsabend in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner.

Katharina Müller und Martin Melzer präsentierten die sich aus dem Erbrechtsänderungsgesetz ergebenden Änderungen aus Sicht der unterschiedlichen Anspruchsgruppen. Erblasser haben nun weitgehende Gestaltungsfreiheit bei der Hinterlassung des Pflichtteils, woraus sich insbesondere für die Unternehmensnachfolgeplanung neue Möglichkeiten bei der Testamentsgestaltung eröffnen. „Durch die Einräumung von Fruchtgenussrechten oder Unterbeteiligungen kann der Liquiditätsabfluss bzw. im schlimmsten Fall eine Unternehmenszerschlagung künftig verhindert werden“, so Müller. Die Vortragenden gingen zudem auf den neuen Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten sowie die Vereinfachungen und Vereinheitlichungen bei der Schenkungsanrechnung ein. Ein weiterer Schwerpunkt war die Erbrechtsreform aus Sicht der Familie, die zu einer Stärkung des Ehegattenerbrechts und der Position des Lebensgefährten sowie zu einer Berücksichtigung von Pflegeleistungen von nahestehenden Personen führte.

Michael Petritz legte die derzeitige Steuerlandschaft im Hinblick auf vermögensbezogene Abgaben dar und ging auf die ertragssteuerlichen „Think Abouts“ Depotübertragungen sowie grenzüberschreitende Schenkungen und Erbschaften von Kapitalvermögen ein. Im Detail präsentierte er die im Erbschaftsfall anfallende Grunderwerbsteuer sowie die Verpflichtung zur Schenkungsmeldung bei Vermögensübertragungen zu Lebzeiten. Petritz wies darauf hin, dass Steuerschulden im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben übergehen. „Erkennen Erben, dass der Erblasser unrichtige oder unvollständige Abgabenerklärungen gelegt hat, sind diese zur Korrektur binnen drei Monaten verpflichtet. Ansonsten kommt es zur persönlichen Haftung des Erben“, betont Petritz

Im Anschluss an den Vortragsteil nutzten die zahlreich erschienenen Gäste die gemütliche Atmosphäre bei einem kleinen Buffet für weitere Fragen und zum persönlichen Gespräch.

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