Veranstaltungsbericht BDO-Veranstaltung 13.09.2017: EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

Veranstaltungsbericht BDO-Veranstaltung 13.09.2017: EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

Last Updated on 2017-09-20

Dr. Brigitta Schwarzer

„Daten sind das wichtigste Asset jedes Unternehmens“

Mehr als 50 Vertreter heimischer Unternehmen folgten am 13. September einer Einladung der BDO zum Thema EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Die Neuregelung, die unter anderem die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen festschreibt, tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und sieht bei Verstößen teilweise empfindliche Strafen vor. Zunächst stellten zwei Datenschutzexperten – Frau Dipl.-Math. oec.Gabriele Bolek-Fügl(Senior Manager BDO Austria GmbH)  und Herr MMag.Johannes Duy, MBA (Duy Rechtsanwalt GmbH) – bei einem Impulsvortrag den Inhalt der Verordnung vor. Die Rechtsfolgen einer allfälligen Nichtbeachtung wurden erläutert, ein von BDO entworfenes Modell zur Umsetzung der EU-DSGVO vorgestellt.

Bei der anschließenden Diskussion zeigte sich, dass bei den Anwendern teilweise noch große Rechtsunsicherheit herrscht. Fragen gab es u.a. zu den Punkten Geltungsbereich, Social Media Kommunikation, Einwilligungserklärung, Compliance und Risikomanagement. Weitere Fragestellungen könnten sich im Laufe der Umsetzung der EU-DSGVO ergeben. In jedem Fall werden zusätzliche Ressourcen benötigt, etwa für einen Datenschutz-Beauftragten, höhere Personal- und Sachkosten sind zu erwarten. Wesentliche Ziele der Verordnung sind eine Steigerung der Datenqualität sowie eine Reduktion der Datenquantität auf wesentliche Elemente, „denn Daten sind das wichtigste Asset jedes Unternehmens“, betonte Mag.Markus Trettnak(WP, StB und Partner der BDO Austria GmbH).