Verfassungsgerichtshof entscheidet gegen den Lagezuschlag

Verfassungsgerichtshof entscheidet gegen den Lagezuschlag

Last Updated on 2016-11-24

MEDIENINFORMATION November 2016

Hudej Zinshausmakler GmbH

Erfüllung sozialpolitischer Ziele wird zwangsweise auf die Privatwirtschaft überwälzt

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat kürzlich entschieden, dass für Mietwohnungen in Gründerzeitvierteln weiterhin kein Lagezuschlag verrechnet werden darf. Er begründet seine Entscheidung damit, dass es ein sozialpolitisches Ziel sei, Personen mit geringem Einkommen das Wohnen in guten Lagen zu ermöglichen.

Wien, am 18. 11. 2016; Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist selbstverständlich zu respektieren. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht und im Sinne der Erhaltung wertvoller historischer Bausubstanz ist es aber kritikwürdig. Zinshauseigentümer brauchen vernünftige Einnahmen, um ihre Liegenschaften in gutem Zustand erhalten zu können. Die künstliche Deckelung des Mietzinses erschwert ihnen diese Aufgabe.

Mietervereinigung und Arbeiterkammer erzeugen Trugbilder
Organisationen wie die Mietervereinigung und die Arbeiterkammer strapazieren gerne das Bild vom bösen Vermieter, der den Mietern nur das Geld aus der Tasche ziehen will. Das ist politisch motiviert und entbehrt jeder vernünftigen Grundlage. Die überwiegende Mehrheit der Zinshaus-Eigentümer versucht auf seriöse Weise und oft auch über Generationen, ihre Liegenschaften möglichst gut zu erhalten – auch im Interesse der Mieter und im besten Einvernehmen mit ihnen.

Der von den genannten Organisationen heraufbeschworene Klassenkampf zwischen Mieter und Vermieter findet in Wirklichkeit nicht statt. Dieses Trugbild dennoch zu fördern, ist eine durchschaubare Strategie – dahinter steckt der Versuch, sich als Retter der Mieterrechte scheinbar unentbehrlich zu machen. Aus Sicht der Protagonisten ist das durchaus nachvollziehbar – ob es aber für die Erhaltung der Bausubstanz günstig und für einen ausgewogenen Mietenmarkt förderlich ist, darf bezweifelt werden.

Die Mietervereinigung beispielsweise bringt gegen den Lagezuschlag in Gründerzeitvierteln folgenden Einwand vor: Die Vermieter machten sich mit dem Lagezuschlag Investitionen der öffentlichen Hand zunutze, für die ohnehin schon die Steuerzahler bezahlt haben. Es sei nicht einzusehen, warum die Vermieter davon profitieren sollen, wenn die Stadt für eine gute Infrastruktur sorgt.

Diese Argumentation ist absurd. Jeder Unternehmer und jeder Betrieb profitiert davon, dass in besseren Lagen höhere Preise bezahlt werden. Ein Geschäft oder Hotel am Graben wird in der Regel höhere Preise verlangen als eines in weniger bevorzugter Lage. Niemand erhebt hier den Vorwurf, der Unternehmer mache sich in unredlicher Weise kommunale Investitionen zunutze.

Sozialaufgabe wird auf Privatleute überwälzt
Es ist durchaus berechtigt, dass der Staat sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit geben will, in guten Lagen günstig Wohnraum anzumieten. Fragwürdig ist allerdings die Methode, diese Sozialmaßnahme auf Kosten privater Eigentümer zu finanzieren, indem man diesen künstliche Preisobergrenzen vorschreibt. Damit wird eine eigentlich staatliche Aufgabe – nämlich die Unterstützung sozial benachteiligter Gruppen – auf die Privatwirtschaft überwälzt. Im Umkehrschluss der Argumentation der Mietervereinigung könnte man hier sagen: Es kann nicht sein, dass die Vermieter für eine eigentlich staatlich zu leistende Sozialaufgabe aufkommen müssen, wo sie ja mit ihren Steuern bereits die Sozialleistungen des Staates mittragen.

„Die Vermieter suchen nach Möglichkeiten, noch zusätzlich Geld aus ihren Mietern herauszuholen“, empört sich die Mietervereinigung. In Beantwortung dieser Polemik könnte man behaupten: Da der direkte Zugriff auf die Konten der Hausbesitzer einen Straftatbestand darstellen würde, beschränkt sich der Gesetzgeber darauf, sie mittels Mietzinsdeckelung ihres Vermögens zu berauben.

Über Hudej Zinshausmakler GmbH
Die Hudej Zinshausmakler GmbH (Hudej Zinshäuser) ist auf Vermittlung und Management von Zinshäusern aller Epochen in ganz Österreich spezialisiert. Die Gesellschaft wurde im Jahr 2012 gegründet und ist der einzige Maklerspezialist am Zinshausmarkt, der mit drei Standorten österreichweit präsent ist. Das Unternehmen hat Büros in Wien, Salzburg und Graz. Linz wird demnächst hinzukommen. Hudej Zinshäuser konnte 2015 das beste Jahr seit Gründung des Unternehmens im Jahr 2012 verbuchen: Rund 150 Millionen an Transaktionsvolumen begleiteten Gerhard Hudej und sein Team, darunter den größten privaten Zinshausdeal, den es im Jahr 2015 in ganz Österreich gab.

Website: www.hudej.com

Die Hudej Zinshausmakler GmbH ist Kooperationspartner von INARA.