Vergaben ohne Interessenkonflikte

Vergaben ohne Interessenkonflikte

Last Updated on 2018-11-12

Am 21. August ist das neue Bundesvergabegesetz (BVergG) 2018 in Kraft getreten, das die zwei jüngsten EU-Vergaberichtlinien umsetzt und einige Änderungen im Vergleich zur alten Rechtslage bringt. Von Interesse ist dabei vor allem der neue Tatbestand der Interessenkonflikte, der im Bereich der sogenannten Vergabe-Compliance-Regelungen in § 26 BVergG 2018 eingeführt wurde.

Demnach sollen Personen mit potenziellen Interessenkonflikten nicht an Vergabeverfahren teilnehmen bzw. keine Vergabeentscheidungen treffen. Darüber hinaus müssen organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von Interessenkonflikten getroffen werden. Dadurch sollen Vetternwirtschaft und Korruption bei öffentlichen Aufträgen verhindert werden.

Quelle / ganzer Bericht: derStandard.at vom 11. September 2018,
Ingrid Makarius, Angelika Hellweger