Wer haftet, wenn die Datenbrille schönfärbt?

Wer haftet, wenn die Datenbrille schönfärbt?

Last Updated on 2019-04-25

Wien. Angenommen, jemand kauft eine Wohnung, ohne sie jemals betreten zu haben. Besichtigt hat er sie zwar – aber nur virtuell mittels Datenbrille. Was gilt dann? Das digitale Bild? Oder die Realität – etwa, wenn beim virtuellen Rundgang Mängel verborgen geblieben sind?

Fragen wie diese könnten schon bald die Gerichte beschäftigen. Noch gehören virtuelle Wohnungsbesichtigungen zwar nicht zum üblichen Prozedere. Aber die Technologie gibt es schon, Anbieter propagieren sie.

Also wird sie früher oder später auch vermehrt genützt werden.
Bei einer Podiumsdiskussion, die kürzlich in der Anwaltskanzlei PHH stattfand, ging es um solche Zukunftstechnologien. Diese werden das Geschäft in der Immobilienbranche verändern, darüber waren sich die Teilnehmer einig. Wobei die Unternehmen mit einem „dualen“ Markt rechnen: Künstliche Intelligenz wird für Standardlösungen zuständig sein, für Komplexeres weiterhin der Mensch.

Mehr dazu / ganzer Bericht: diePresse.com vom 15. November 2017, Christine Kary