26 Jan „Wirtschaftsmediation im Fokus“
Last Updated on 2018-01-26
„Ein Konflikt ist die Antwort auf eine Frage, die wir noch nicht kennen“, so Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Dr. Marie-Agnes Arlt.
Die Zeitungen sind voll mit Berichten über Wirtschaftsmediation, gerade in Deutschland – ist das ein Trend?
Wirtschaftsmediation ist im Trend, aber sie ist sicherlich keine Modeerscheinung. In Deutschland hat sich die Wirtschaftsmediation in den letzten Jahrzehnten herausgebildet und ist in den letzten Jahren massiv gewachsen. Die Wirtschaftsmediation ist dort kein neues Konfliktlösungsmodell, sondern eine ernstzunehmende Alternative für Konfliktbeilegung. Das Einsatzgebiet von Wirtschaftsmediation ist sehr vielfältig: Es betrifft klassisch juristische Streitigkeiten, die ansonsten in ein Gerichtsverfahren führen, aber auch nichtjuristische Auseinandersetzungen sind Gegenstand von Wirtschaftsmediationen. Zu denken ist an Streitigkeiten innerhalb eines Unternehmens, etwa zwischen Abteilungen oder auch deren Leitern, die zu immer wiederkehrenden Konflikten führen, oder zum Beispiel bei Allianz-Streitigkeiten im Zusammenhang mit Syndikatsverträgen, die man nicht unbedingt in der Zeitung lesen will. Natürlich eignet sie sich besonders für Familienunternehmen. Die Rollen, die in einer Familie gelebt werden, verwachsen teils mit den Rollen im Unternehmen. Das führt notgedrungen zu Konfliktpotenzial: Es spricht im Unternehmen nicht ein Geschäftsführer mit dem anderen, sondern etwa in Streitgesprächen immer wieder die Mutter mit dem Sohn. Dieser Rollenverteilung darf im Unternehmen aber kein (bzw. kaum) Platz gelassen werden. In Österreich ist die Wirtschaftsmediation sicher keine neue Erscheinung, allerdings ist sie nicht so außenwirksam und populär wie in Deutschland. Das sollte sich ändern.
Könnte man die Mandanten auch zur Erklärung dieses Trends als streitmüde bezeichnen?
Ich würde nicht sagen, dass die Mandanten streitmüde sind. Es stellt sich nur oft – berechtigterweise – die Sinnfrage nach einem Prozess: Dieser ist in der Regel sehr teuer, zeitintensiv und mit vielen emotionalen Belastungen behaftet. Man denke hier nicht nur an die eigenen Anwaltskosten oder Gerichtsgebühren, sondern auch an den Zeitaufwand oder die im Falle des Verlierens zu tragenden fremden Anwaltskosten; besonders aber auch die Tatsache, dass die Zusammenarbeit zwischen den Streitparteien in Zukunft nur mehr sehr schwer bis gar nicht möglich sein wird. Mit einem Gerichtsprozess bricht man Brücken ab. Eine Mediation macht daher immer dann Sinn, wenn man in Zukunft noch miteinander zu tun haben will oder eben muss. Das gilt für Familien genauso wie für Gesellschafter oder Unternehmen, die gemeinsam Projekte realisieren.
Wie kann ich sicher sein, dass ein in der Mediation ausgehandelter Vergleich auch tatsächlich hält?
Ziel jeder Mediation ist eine für beide Seiten positive Vereinbarung zwischen den Streitparteien. Das kann bedeuten, dass man für einen Abteilungskonflikt eine ganz einfache, nicht-juristische Vereinbarung trifft, z.B. einen Verhaltenskodex. Anders verhält es sich bei Rechtsstreitigkeiten: Hier wird in der Regel ein Vergleich ausgearbeitet, der in der Folge in einen schriftlichen Vertrag gegossen wird – idealerweise ein vollstreckbarer Notariatsakt. Ein weiteres Instrument ist der prätorische Vergleich (das ist ein gerichtlicher Vergleich, der noch vor Klagseinbringung geschlossen wird) oder, sollte bereits ein Verfahren vor einem Gericht anhängig sein, kann der Vergleich auch vor Gericht geschlossen werden. Vollstreckbare Notariatsakte oder vor Gericht geschlossene Vergleiche wären dann ohne (weiteres) Gerichtsverfahren exekutierbar und bieten den Streitparteien damit eine maximale Rechtssicherheit, ohne extra vor einen Richter zu müssen.
Wie funktioniert so ein Mediationsverfahren nun?
Das Mediationsverfahren folgt einer Struktur. Diese ist natürlich abhängig davon, um welche Streitigkeit es sich handelt oder welche Methoden man anwendet. Wesentlich ist auch die Fragetechnik, respektive Kommunikationstechnik des Mediators, mit der dieser Schritt für Schritt die hinter den Positionen stehenden Interessen quasi herausschält. Man geht an den Grund und die Ursache eines Konfliktes heran nach dem Motto: Ein Konflikt ist immer die Antwort auf eine Frage, die wir noch nicht kennen. Das ist auch der große Unterschied zur juristischen Streitigkeit: Es geht nicht nur um die juristischen Positionen und wer sich bei der geltenden Rechtslage durchsetzt, sondern um die eigentlichen Interessen hinter dem Konflikt – und eine für beide Seiten tragbare, zukunftsorientierte Lösung.
Wie lange dauert so ein Mediationsverfahren?
Die Dauer von Mediationsverfahren ist vollkommen unterschiedlich und hängt in erster Linie von der Bereitschaft der Parteien, den Medianden, ab, sich ernsthaft mit dem Konflikt und einer möglichen Lösung zu befassen. Das kann sehr kurz dauern und innerhalb weniger Stunden zu einer Lösung führen. In vielen Fällen reichen 5-10 Einheiten zu je 90 Minuten. Es ist möglich, ein Mediationsverfahren an ein oder zwei Tagen in einer Marathonsitzung durchzuführen. Ich halte das nicht für sehr sinnvoll, weil dann die Nachhaltigkeit einer Vereinbarung oft nicht gewährleistet ist. In der Regel setzt man daher in einem knappen Zeitrahmen mehrere Termine an, in denen das gesamte Verfahren durchgeführt werden soll.
Gibt es Bereiche bei denen man keine Mediation anwenden sollte?
Ein Mediationsverfahren macht immer nur dann Sinn, wenn sich die Parteien wirklich darauf einlassen. Ich würde keine Mediation durchführen, wenn die Streitparteien in Wahrheit in einen Gerichtsprozess wollen und die Mediation nur dafür verwenden, um Hintergrundinformationen für die Erarbeitung einer juristischen Strategie zu erhalten. In dem Fall macht Mediation keinen Sinn.
Haben Sie so einen Fall schon erlebt?
Solche Fälle gibt es immer wieder. Vor allem, wenn Mediation nur dafür verwendet wird, um ein gutes Bild vor einem Richter, einer Richterin, zu zeichnen. Klare Zielsetzung ist hier oft, die Mediation zum Scheitern zu bringen, sich dabei aber ein Bild über die Beweggründe der Gegenseite zu machen. Wie gesagt macht bei einem solchen Fall Mediation meiner Meinung nach überhaupt keinen Sinn. Viel spannender ist es, wenn man von einer Seite als Rechtsanwältin beauftragt wird, für einen positiven Verlauf der Mediation – soweit möglich – zu sorgen oder wenn man selbst als Mediatorin die Parteien in eine Win-win-Situation führen kann.
Quelle: www.wirtschaftswoche.at – Wolfgang S. Sieberer, 09.01.2017
Mehr zu Dr. Marie-Agnes Arlt: www.a2o.legal