BDO: COVID-19 Leitfaden

BDO: COVID-19 Leitfaden

Last Updated on 2020-03-30
Die Experten von BDO Austria haben für Unternehmen einen nützlichen Guide zu den Themen Förderung & Finanzierung zusammengestellt.

Am 16. März 2020 trat das COVID-19 Gesetz in Kraft, das u.a. massive wirtschaftliche und finanzielle Hilfen für die vom Corona-Virus betroffenen Unternehmen vorsieht. Inzwischen hat die Regierung angekündigt, insgesamt 38 Milliarden Euro locker zu machen. Insolvenzen und ein massiver Anstieg der Arbeitslosigkeit sollen so verhindert werden.

Generell wird in Personalfragen von vorzeitigen Entscheidungen abgeraten. Mitarbeiter sollten nicht sofort gekündigt werden, da das neue Kurzarbeitsmodell für viele Unternehmen kurzfristig eindeutig attraktiver ist. Kurzarbeit kann nun sofort beantragt werden, ohne zwangsweise Urlaube oder Zeitguthaben aufzubrauchen. Dienstgeberbeiträge übernimmt das AMS. Die Arbeitnehmer bekommen bis zu 90 Prozent des bisherigen Einkommens (Nettoersatzrate), die Arbeitszeit kann vorübergehend bis auf null Prozent gesenkt werden. Besonders wichtig: Anträge werden binnen 48 Stunden bewilligt!

Im Arbeitsrecht geht es jetzt vor allem um die nötigen Vorsorgemaßnahmen und den Schutz der Dienstnehmer vor der Ansteckung mit dem Corona-Virus (Fürsorgepflicht!). Arbeitnehmer dürfen allerdings nicht allein deswegen von der Arbeit fernbleiben, weil sie sich vor einer Ansteckung fürchten.

Um die Finanzierung der Unternehmen weiter zu gewährleisten und deren Liquidität auch in dieser Ausnahmesituation sicherzustellen, wurde ein ganzes Bündel von Maßnahmen – abgestimmt auf die verschiedenen Unternehmenstypen und Branchenerfordernisse – beschlossen. Vorgesehen sind u.a. Kredite, Garantien sowie teilweise Zuschüsse in bar.

Weiters können Steuervorauszahlungen für heuer herabgesetzt werden sowie bei Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge Stundungen und Ratenzahlungen bewilligt werden.

Natürlich wirkt sich Corona auch auf die Abschlüsse 2019/2020 und die Finanzberichterstattung aus. Weil die Krise in Österreich erst nach dem 31. Dezember 2019 eskaliert ist, müssen ihre Auswirkungen im Abschluss 2019 – insoweit der Bestand des Unternehmens durch die Corona-Krise nicht massiv gefährdet ist – noch nicht berücksichtigt werden, sind aber als „wesentliches Ereignis“ im Anhang anzugeben und auch im Lagebericht entsprechend zu erläutern. Weitere Informationen werden folgen.

Zum Leitfaden kommen Sie hier: https://www.bdo.at/de-at/services/advisory-de/risk-resilience/covid-19-leitfaden-2-0