CMS Business Breakfast zum Thema Vorbereitung auf die 2. Aktionärsrechte-Richtlinie

CMS Business Breakfast zum Thema Vorbereitung auf die 2. Aktionärsrechte-Richtlinie

Last Updated on 2020-01-20

05. April 2019,  Autor: CMS

Einmal mehr lud die internationale Rechtsanwaltskanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz zu einem Business Breakfast aus ihrer Serie “Risk & Prevention”. Denn ein nicht rechtzeitiges Befassen mit der EU-Aktionärsrechte-Richtlinie, die bereits mit 10. Juni 2019 in Kraft tritt, birgt großes Risikopotenzial. Sozusagen Informationen aus erster Hand lieferte die Gast-Vortragende Hon.-Prof. Dr. Sonja Bydlinski, Leiterin der Abteilung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht im Justizministerium: Sie stellte den am Vorabend veröffentlichten Begutachtungsentwurf des Ministeriums für die geplante Novelle zum Aktienrecht vor.

“Geschäftsführung, Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen sind aufgrund der bevorstehenden Neuerungen im Aktienrecht gefordert, da die Richtlinie nicht nur erheblichen Umsetzungsbedarf, sondern auch enorme wirtschaftliche Auswirkungen mit sich bringen kann”, so Univ.-Prof. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, Partner bei CMS in Wien und Gastgeber des Informationsevents. Denn mit der neuen Richtlinie ist mit zahlreichen bedeutenden Themenfeldern – wie Geschäfte börsennotierter Unternehmen mit ihnen nahestehenden Personen, Vorstandsvergütungen oder Aktionärsinformationen – anders umzugehen als bisher. Im Wesentlichen stärkt die Richtlinie die Aktionärsdemokratie, erlaubt die Identifikation der Aktionäre, erhöht aber auch die Berichtspflichten gegenüber der Hauptversammlung und die Anforderungen an die Ausgestaltung der Vergütungspolitik.

Umfassendes Update
Dass die über 50 Gäste des CMS Business Breakfast bestmöglich zur 2. Aktionärsrechte-Richtlinie informiert wurden und entsprechende Empfehlungen mit auf den Weg bekommen haben, dafür sorgte die Kombination aus Berater- und Gesetzgebersicht. So gab es diesmal zusätzlich zu den Vorträgen der beiden CMS Experten Johannes Reich-Rohrwig und Arno Zimmermann auch einen aktuellen Bericht über den Status der Umsetzung der Richtlinie durch Sonja Bydlinski, die in ihrer Funktion sowohl die nationalen Gesetzesvorhaben in diesem Bereich zu betreuen als auch die österreichische Position in der EU zu vertreten hat.

Viel diskutierte Themenschwerpunkte
Wie wichtig die professionelle Vorbereitung auf die Aktionärsrechte-Richtlinie ist, zeigen nicht zuletzt jene drei Themenschwerpunkte, die unter den Schlagworten “Say on Pay”, “Related Party Transactions” und “Know your Shareholder” zusammengefasst werden – und auch beim CMS Business Breakfast im Mittelpunkt des Interesses standen. So fokussiert die Richtlinie auf Regelungen zur Einbeziehung der Aktionäre bei der Vergütung von Organmitgliedern, zu Geschäften mit nahestehenden Personen sowie zur Identifikation und Information der Aktionäre.