Corona-Kurzarbeit konkret: Was ist nun zu tun?

Corona-Kurzarbeit konkret: Was ist nun zu tun?

Last Updated on 2020-03-24
Soeben wurden die offiziellen Richtlinien zum Corona-Kurzarbeitsmodell veröffentlicht. Gegenüber den ersten Entwürfen gibt es zahlreiche signifikante Änderungen, die wir im Folgenden für Sie aufbereitet haben.

Die Eckpunkte der Corona-Kurzarbeit:

  • Der Antrag wird innerhalb von 48h bewilligt.
  • Kurzarbeit kann sofort beantragt werden. Urlaub und Zeitguthaben müssen nicht unbedingt konsumiert werden.
  • Auch die Sonderzahlungen werden anteilig in der Unterstützung für den Dienstgeber berücksichtigt.
  • Die Dienstgeberbeiträge (mit Ausnahme des Beitrags zur betrieblichen Vorsorge) inklusive Lohnnebenkosten werden ab dem 1. Monat zur Gänze vom AMS übernommen.
  • Die Aufstockung der Arbeitsstunden kann flexibler gehandhabt werden.

Insgesamt wurden die Kosten für Arbeitgeber bei der Kurzarbeit im Vergleich zu einvernehmlichen Kündigungen deutlich reduziert: Die Nettoersatzraten für Arbeitnehmer wurden auf bis zu 90% angehoben, die Ausfallszeit konnte auf durchschnittlich 10%, zeitweise sogar auf 0, gesenkt werden.

Wer gehört zum förderbaren Personenkreis?

Grundsätzlich können nun für alle Arbeitnehmer Förderungen beantragt werden – auch für Lehrlinge und Mitglieder der geschäftsführenden Organe.

Auf Arbeitgeberseite sind ausgenommen:

  • Bund
  • Bundesländer
  • Gemeinden
  • Gemeindeverbände
  • Sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts
  • Politische Parteien

Ärzte und andere Freiberufler, die meisten Vereine und ausgelagerte Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind somit förderbar.

Was ist nötig, um Kurzarbeit in Ihrem Unternehmen umzusetzen?

  1. Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder mit den einzelnen Arbeitnehmern
  2. Vorbereitung folgender Dokumente:
    • Sozialpartnervereinbarung “Betriebsvereinbarung” (wird in Kürze von der WKO veröffentlicht)
    • AMS-Antragsformular
  3. Übermittlung der Unterlagen an das AMS
  4. Sie erhalten innerhalb von 48h Rückmeldung bezüglich Genehmigung bzw. Ablehnung Ihres Antrags bzw. die Meldung von Nachbesserungsbedarf.

Die AMS-Formulare und Rechenbeispiele finden Sie hier.

Gerne unterstützen wir bei der Aufbereitung der nötigen Unterlagen und der Einbringung Ihrer Anträge!

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Beraterteam steht Ihnen gerne in der Zeit von Mo-Fr von 8-17 Uhr zur Verfügung. Sie erreichen uns unter

01 537 37-973
oder per E-Mail an
corona-hotline@bdo.at

Quelle: https://www.bdo.at/de-at/services/advisory-de/risk-resilience/covid-19-leitfaden-2-0/corona-kurzarbeit-konkret-was-ist-nun-zu-tun-de