Coronakrise: Firmeninsolvenzen erstmals über Vorkrisenniveau

Coronakrise: Firmeninsolvenzen erstmals über Vorkrisenniveau

Last Updated on 2021-12-05
diepresse.com, 02.12.2021

Bis November hat es heuer wesentlich mehr Firmenpleiten gegeben als im ersten Coronajahr 2020. Seit Oktober lag die Zahl der Pleiten sogar über dem Vorkrisenniveau.

Allmählich schlittern immer mehr Unternehmen in die Zahlungsunfähigkeit. Bis November hat es heuer wesentlich mehr Firmenpleiten gegeben als im ersten Coronajahr 2020. Konkret wurden um 7,3 Prozent mehr Insolvenzen eröffnet, wie der Gläubigerschutzverband AKV kürzlich bekanntgab. Seit Oktober gibt es sogar mehr Pleiten als 2019, also vor Corona.

Betrachtet man die gesamten elf Monate (Jänner bis November 2021), liegen die Firmeninsolvenzen mit 1793 Verfahren immer noch um mehr als ein Drittel (rund 36 Prozent) unter dem Niveau der Vergleichsperiode 2019 (2782). Doch seit Beginn der zweiten Jahreshälfte zeigen die Zahlen nach oben.

In den ersten Monaten der Pandemie hatte der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Insolvenzen während der Krise hinauszuzögern, indem die Antragsfrist verschoben wurde. „Nach einem beträchtlichen Rückstau durch Corona sind die eröffneten Firmeninsolvenzen seit Oktober 2021 wieder über dem Vor-Corona-Niveau”, teilten die Kreditschützer vor wenigen Tagen mit.

Die heuer volumenmäßig bisher größte Pleite war jene des internationalen Immobilienentwicklers Eyemaxx Real Estate mit Passiva in Höhe von etwa 200 Millionen Euro. Das Sanierungsverfahren wurde Anfang November eröffnet. Die meisten Jobs gingen laut AKV infolge der Insolvenz der ASB Graz gemeinnützige Rettung und Soziale Dienste GmbH verloren – 311 Mitarbeiter sind davon betroffen.

Das Auslaufen der Covid-19-bedingten Stundungen durch öffentliche Körperschaften habe zuletzt Auswirkungen im Bereich der eröffneten Firmeninsolvenzen gezeigt – in der zweiten Jahreshälfte sei es „zu einem langsamen Anstieg der Insolvenzverfahren durch vermehrte Antragstellungen der öffentlichen Körperschaften” gekommen, berichtete der AKV. Seit heuer im Juli übertrifft die Zahl der eröffneten Firmeninsolvenzen demnach jene des Vorjahres 2020. Im Oktober und im November gab es sogar mehr eröffnete Verfahren als in den Vergleichsmonaten 2019, also vor der Pandemie.

Mehr Insolvenzen im zweiten Halbjahr

Von den 1793 heuer bereits eröffneten Firmeninsolvenzen fielen den Angaben zufolge 700 ins erste Halbjahr. In den darauffolgenden fünf Monaten bis einschließlich November wurden 1093 Verfahren eröffnet. Es zeichne sich „ein sukzessiver Abbau des Rückstaus an Firmeninsolvenzen” ab. Etwa ein Drittel der Unternehmenspleiten endet laut AKV mit einer Entschuldung oder Zahlungspläne (knapp acht Prozent) bzw. Sanierung (fast 25 Prozent).

Bei Insolvenzantragsstellungen durch die öffentliche Hand sei es in den vergangenen eineinhalb Jahren, also während der Pandemie, zu einer Verlagerung zu Eröffnungen über Gläubigeranträge gekommen. Zuletzt wurden die Firmeninsolvenzen dem Gläubigerschutzverband zufolge zu 69 Prozent über Gläubigeranträge eröffnet. Die Verletzung von Insolvenzantragsverpflichtungen von Schuldnern habe dadurch „stark zugenommen”.

Generell erreiche Österreich sowohl bei Privat- als auch bei Firmeninsolvenzen im internationalen Vergleich sehr hohe Durchschnittsquoten. Der Medianwert der angenommenen Sanierungspläne beläuft sich laut AKV auf 25 Prozent. Das neu eingeführte vorinsolvenzliche Restrukturierungsverfahren habe „in der Praxis erwartungsgemäß keine Akzeptanz erfahren”, es gebe kein einziges veröffentlichtes Verfahren.

Am 1. Juli 2021 trat die Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) und kurz danach das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Restrukturierung und Insolvenzen (RIRUG) in Kraft. Der AKV hatte infolge der beiden Reformen wesentliche Auswirkungen auf zukünftige Insolvenzverfahren vorhergesagt. Durch diese Novellen sollten „aussichtslose Exekutionen vermieden werden”, indem bereits das Exekutionsgericht offensichtliche Zahlungsunfähigkeiten von Schuldnern aufgreife und in der Ediktsdatei veröffentliche. Die Exekutionsverfahren ruhen dadurch und Gläubiger werden zur Hereinbringung ihrer Forderungen auf das Insolvenzverfahren verwiesen, sie sollen Insolvenzanträge gegen Schuldner stellen. (APA)

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