Coronakrise: Österreichische Versicherer helfen ihren KundInnen in der Krise

Coronakrise: Österreichische Versicherer helfen ihren KundInnen in der Krise

Last Updated on 2020-04-24
Medieninformation / Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, 16.04.2020

Österreichs Versicherer stehen in Krisenzeiten verstärkt zu ihren KundInnen und
helfen ihnen durch diese schwierige Zeit. So haben sich die Versicherer in Österreich
auf einen gemeinsamen Verhaltenskodex geeinigt. Zudem unterstützen die
österreichischen Versicherer KMUs und EinzelunternehmerInnen .

Der Verhaltenskodex der österreichischen Versicherungswirtschaft in der
Coronakrise

Die österreichischen Versicherer spielen eine wichtige Rolle in der Gesellschaft: Sie
schützen Privatpersonen, Haushalte und Unternehmen vor existenzbedrohenden
Risiken, in dem sie die finanziellen Folgen von Sachschäden, bei Unfällen, Krankheit
und auch Ableben abfedern.
Die Coronakrise stellt derzeit zahlreiche Versicherungskunden vor neue, unerwartete
Herausforderungen. Manche trifft es finanziell z.B. durch krisenbedingte
Arbeitslosigkeit besonders hart. „Wir wollen als Versicherungswirtschaft einen
Beitrag leisten und den Betroffenen entgegenkommen“, betont Kurt Svoboda,
Präsident des österreichischen Versicherungsverbandes VVO.
Sollten Verbraucher oder Kleinunternehmen durch die Coronakrise in
Zahlungsprobleme oder Zahlungsverzüge geraten, werden die Versicherer ihren
KundInnen in Härtefällen auf freiwilliger Basis individuell unter die Arme greifen.
Dazu gehört die möglichst rasche Schadenabwicklung und Auszahlung von
Leistungen genauso wie der individuelle, flexible und lösungsorientierte
Umgang mit Prämienzahlungen. Hier gibt es beispielsweise die Möglichkeit, die
Prämienzahlungen vorübergehend zu stunden und so den Vertrag – und damit den
vereinbarten Versicherungsschutz – auch in dieser Phase aufrecht zu erhalten. Eine
andere Möglichkeit ist, die Prämien – und damit einhergehend aber auch den
Versicherungsschutz – zu reduzieren. Ein dauerhaftes Aussetzen der Prämienzahlung
führt zum Entfall des Versicherungsschutzes.
Diese Möglichkeiten sollen bis 30.6.2020 gelten, können aber – abhängig von der
weiteren Entwicklung der Coronakrise – auch verlängert werden.

Nachstehend eine grobe Übersicht der Möglichkeiten nach Versicherungssparten. Für
die individuelle Lösung wird empfohlen, den persönlichen Versicherungsberater zu
kontaktieren:

1. Lebensversicherung
Den KundInnen stehen je nach vertraglicher Vereinbarung folgende Möglichkeiten
offen:
Bei einer Stundung kann die Zahlung für einige Monate ausgesetzt werden. Der
Versicherungsschutz bleibt dabei in vollem Umfang aufrecht. Die gestundeten
Versicherungsprämien können zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt werden.
Eine Prämienpause kann für einige Monate bis zu einem Jahr – abhängig von den
jeweiligen vertraglichen Bedingungen – vereinbart werden. Die Prämien für den
Zeitraum der Prämienpause müssen nach deren Ende nicht nachgezahlt werden, die
vertraglichen Leistungen reduzieren sich entsprechend. Während der Prämienpause
besteht eingeschränkter Versicherungsschutz im Ablebensfall und kein
Versicherungsschutz aus Zusatzversicherungen.

Bei einer Prämienreduktion wird die Prämie, aber auch der Versicherungsschutz auf
Dauer herabgesetzt. Eine Prämienfreistellung wird als Dauerlösung fixiert, die
Leistungen sinken demgemäß.

2. Krankenversicherung
Bei einer privaten Krankenversicherung ist ein Ruhendstellen oder eine
Prämienreduktion möglich. Dadurch reduziert sich der Versicherungsschutz. Die
Versicherer sind bemüht, individuell Ruhendstellungen und Prämienreduktionen auch
unterjährig durchzuführen. Die Versicherer raten aber davon ab, den privaten
Krankenversicherungsschutz auszusetzen oder zu reduzieren, weil Leistungen im
Krankheitsfall wichtig sein können.

3. Haushalts-, Eigenheim-, Rechtsschutz- und Betriebsversicherung (KMU)
Neben einer Prämienstundung kann auch eine Prämienreduktion mit verringertem
Versicherungsschutz vereinbart werden. Darüber hinaus können bestimmte
Zusatzbausteine ausgeschlossen oder höhere Selbstbehalte vereinbart werden.

4. KFZ-Versicherung
In der KFZ-Haftpflichtversicherung können die Prämien gestundet werden. Der
Vertrag kann auch durch Hinterlegung des KFZ-Kennzeichens ruhend gestellt
werden (mindestens für 45 Tage). In der KFZ-Kaskoversicherung ist eine
Prämienreduktion bei geringerer Deckung durch Umstieg auf andere
Produktvarianten wie etwa Teilkasko statt Vollkasko möglich. Eine
Prämienreduktion mit sofortiger Wirkung ist auch durch Erhöhung des Selbstbehalts
möglich.

Coronakrise: Österreichische Versicherer unterstützen KMU und
Einzelunternehmer durch freiwillige Hilfe

Aufbauend auf den staatlichen Hilfsmaßnahmen greift die freiwillige Hilfsaktion der
Versicherungen jenen Unternehmern mit bestehender spezieller BUFT-
(Betriebsunterbrechung für Selbständige und Freiberufler) oder Seuchen-
Betriebsunterbrechungsversicherung unter die Arme, die von der Krise besonders
stark betroffen sind. Diese sollen sich direkt an ihren Versicherer wenden.

Das von Seiten des österreichischen Parlaments beschlossene COVID-19-
Maßnahmengesetz führt dazu, dass viele Unternehmen – insbesondere auch in der
Tourismusbranche und tourismusnahen Branchen – vor enormen wirtschaftlichen
Herausforderungen stehen. Zahlreiche Betriebe mussten schließen, das verordnete
Betretungsverbot zur Eindämmung der Seuche als generalpräventive Maßnahme ist
für viele sogar existenzgefährdend. Ob die teilweise bestehenden BUFT
(Betriebsunterbrechungsversicherungen für Selbständige und Freiberufler) oder
Seuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung in diesem Fall greifen, hängt von der
konkreten Situation ab und wird aktuell von den Versicherungen entsprechend der
individuellen Vertragslage geprüft.

Um ihre Kunden, die über eine solche spezielle Betriebsunterbrechungsversicherung
verfügen und vom Betretungsverbot gemäß COVID-19-Verordnung umfasst sind
substantiell zu unterstützen, haben sich die österreichischen
Versicherungsunternehmen daher zu einer gemeinsamen Hilfsaktion entschlossen.

Die umfassenden staatlichen Fördermaßnahmen wie Kurzarbeit, Corona-Hilfsfonds,
Härtefallfonds, etc. können im Durchschnitt 70 Prozent der erlittenen Einbußen
ausgleichen. Es ist der österreichischen Versicherungswirtschaft ein Anliegen,
Betriebe und Unternehmer, die durch das verordnete Betretungsverbot betroffen sind,
in dieser schwierigen Situation mit einer freiwilligen Leistung zu unterstützen. Die
freiwillige Leistung soll in der Regel die Hälfte des nach Inanspruchnahme der
Staatshilfe verbleibenden Ausfalls ausmachen. Das heißt, konkret können die
Begünstigten mit 15 Prozent einer Tagesentschädigung für die Dauer von maximal 30
Tagen rechnen.

„Wir sind für unsere KundInnen da, vor allem dann, wenn sie unsere Hilfe in einer
ganz besonders schwierigen Zeit benötigen. Mit diesem umfassenden Paket – wir
erwarten Ausgaben von rund 100 Millionen – wollen wir einen Beitrag dazu leisten,
dass die österreichische Wirtschaft wieder schnell zu alter Stärke zurückkehren
kann“, so Kurt Svoboda, Präsident des österreichischen Versicherungsverbandes
VVO.

Betroffene KundInnen sollen sich direkt an ihren Versicherungsbetreuer oder an ihre
Versicherung wenden, um ihre individuelle Situation analysieren zu können, damit
anschließend rasch und unbürokratisch eine Zahlung erfolgen kann. Einen
Rechtsanspruch auf die freiwilligen Leistungen gibt es nicht.

Rückfragehinweis:

VVO Versicherungsverband Österreich
Mag. Dagmar STRAIF
T.: 01/711 56/289
F.: 01/711 56/270
E.: dagmar.straif@vvo.at
www.vvo.at
www.infothek-vvo.at