„Der Wind ist rauer geworden“

„Der Wind ist rauer geworden“

Last Updated on 2019-01-27
Dr. Brigitta Schwarzer, MBA

Die Risiken für Führungskräfte sind heute viel größer als noch vor wenigen Jahren. Selbst schwere Vorwürfe werden erhoben, etwa Untreue, Betrug oder Bilanzfälschung. Besonders kritisch kann es werden, wenn es an der Unternehmensspitze eine Wachablöse gibt. Manager sollten deshalb eine D&O-Versicherung abschließen, rät der Versicherungsexperte Dr. Norbert Griesmayr. Sonst gefährden sie ihr Privatvermögen oder riskieren sogar ihre Existenz.

Manager leben zunehmend gefährlich, die Absicherung durch eine D&O-Versicherung wird deshalb immer wichtiger, betont der Versicherungsexperte Dr. Norbert Griesmayr: „Ich bin seit den D&O-Anfängen vor fast 30 Jahren dabei. Performance war für Manager immer wichtig; die Konsequenzen bei Misserfolgen, Fehlern oder Fehlverhalten sind aber wesentlich gravierender als früher.“ Griesmayr betont, dass der Wind, der Führungskräften in der Wirtschaft jetzt entgegenweht, wesentlich rauer ist und es keine Schonung der betroffenen Personen gibt. Dazu kommen steigende Risiken durch verschärfte Compliance-Vorschriften und neue rechtliche Rahmenbedingungen. Eine spezielle Herausforderung stellen die Digitalisierung und die damit einhergehenden wachsenden Aktivitäten von Hackern und anderen Cyberkriminellen dar. All dies habe dazu geführt, dass die Nachfrage nach allen Arten von Management-Versicherungen, insbesondere von D&O-Versicherungen stetig zunehme. Wer keine derartige Absicherung hat, setzt bei Fehlverhalten sehr viel aufs Spiel: das Privatvermögen, die Reputation und Unbescholtenheit, im Extremfall die wirtschaftliche Existenz einer ganzen Familie.

Griesmayr gilt als einer der führenden heimischen Experten für Managerhaftung und D&O. Nach mehrjähriger Tätigkeit im Bankenbereich und in der öffentlichen Verwaltung arbeitete er ab 1989 im Gerling-Konzern und wechselte im Jahr 2000 in die VAV Versicherung. Bis Ende März 2018 war er Vorstandsvorsitzender der VAV. Seit April 2018 ist der Jurist, der auch einige Semester Betriebswirtschaft studiert hat, als Berater bei der Rechtsanwaltskanzlei Althuber, Spornberger & Partner tätig, die auf Steuerverfahren, Finanzstrafrecht und Managerhaftung spezialisiert ist. Griesmayr hat zahlreiche Publikationen mit Schwerpunkt Managerhaftung veröffentlicht. Er ist Mitglied in Aufsichtsräten (z.B. AR-Vizechef der EVN AG) sowie in Stiftungsvorständen.

Immer öfter sind Vorstände und Geschäftsführer nach Einschätzung von Griesmayr heute mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert. Dieser Trend ziehe sich durch alle Branchen und Unternehmensgrößen, vorgeworfen werde den Managern beispielsweise Untreue, Betrug oder Bilanzfälschung. Obwohl es in der Folge oft zu einer Einstellung des Verfahrens kommt, kann es langwierig und teuer werden. Die perfekte Verteidigung von der ersten Minute an und unterstützt vom besten Anwalt ist entscheidend – das kostet Nerven und klarerweise Geld. Ein speziell dafür gestalteter Manager-Strafrechtsschutz ist wichtiger denn je.

Bei finanziellen Ansprüchen, von welcher Seite auch immer, kann einen die D&O-Versicherung retten: Diese übernimmt zunächst die zur Abwehr unbegründeter Ansprüche nötigen Anwalts- und Gerichtskosten, die oft stolze Summen ausmachen, vor allem aber leistet sie bei gerechtfertigten Ansprüchen auch Zahlung – mitunter in Millionenhöhe.

Neben der „klassischen“ D&O-Versicherung, die ein Unternehmen für seine sämtlichen Führungskräfte (zumindest für die Organvertreter) abschließt und für die es auch die Prämie übernimmt, gibt es die Individualversicherung, die der Manager selbst abschließt; der Manager ist Versicherungsnehmer und Prämienzahler. Diese Individualdeckung macht dann Sinn, wenn das Unternehmen keine D&O-Polizze zeichnet oder wenn man diese nicht für ausreichend hält bzw. sich gegen allfällige Interessenskonflikte absichern will.

Die „richtige“ D&O-Versicherungssumme, welche für die Prämienhöhe durchaus relevant ist, zu finden, sei gar nicht so einfach. Am besten orientiert man sich nach dem Geschäftsumfang und der Art der einzelnen Geschäfte. „Wichtig ist vor allem, welchen Maximalschaden eine Einzelentscheidung bewirken kann“, betont Griesmayr. Im Schadenfall ist vor allem die sofortige Meldung an den Versicherer wichtig; schon dabei sollte man Experten, wie den kundigen Versicherungsmakler und einen spezialisierten Rechtsanwalt zur Seite haben.

Bei der Mehrzahl der D&O-Fälle geht es um Innenansprüche, also jene des Unternehmens gegen seine amtierenden oder ehemaligen Organe. „Klassiker“ für einen Schaden betreffend das Haftpflichtrisiko sei heutzutage ein Wechsel in der Geschäftsführung. Der Nachfolger mache dann einen „Kassasturz“, stellt Fehlentscheidungen des Vorgängers fest und formuliert – im Zusammenwirken mit dem Aufsichtsrat oder den Gesellschaftern – einen finanziellen Anspruch. „Immer wieder bestätigt sich dabei, dass große Investitionen – vom IT-Projekt bis hin zum Unternehmenskauf – die größten Fallgruben für das Management darstellen. Naturgemäß kommen Ansprüche erst Jahre nach den konkret getroffenen Entscheidungen daher, zumeist sind die betroffenen Personen gar nicht mehr im Unternehmen aktiv, was die Situation zusätzlich erschwert“, berichtet Griesmayr aus seiner langjährigen Praxis.

Bei kleineren oder mittelständischen GmbHs hängen viele Schadensersatzansprüche mit einer Unternehmensschieflage oder Insolvenz zusammen. Beide Fallkonstellationen, einerseits Fehlinvestitionen und andererseits die Insolvenz, sind nicht nur für das operative Management ein hohes Risiko, sondern in zunehmender Weise auch für die Aufsichtsräte, berichtet Griesmayr.

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