27 Feb Die Stunde der Stimmrechtsberater
Last Updated on 2020-02-27
Erstmals müssen sich Hauptversammlungen mit Vorstandsvergütungen beschäftigen
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates von Aktiengesellschaften ist in vielen Ländern ein heiß umstrittenes Thema – gelegentlich auch in Österreich. An sich legt der Aufsichtsrat die Höhe der Vergütung fest. Aber seit dem Inkrafttreten des Aktienrechtsänderungsgesetzes 2019 rückwirkend mit Juni 2019 sind erstmals auch die Aktionäre in diesen Entscheidungsprozess eingebunden.
Der Aufsichtsrat muss die Grundsätze der Vergütungspolitik für Vorstand und Aufsichtsrat aufstellen und der Hauptversammlung mindestens in jedem vierten Geschäftsjahr und bei jeder wesentlichen Änderung zur Abstimmung vorlegen.
Quelle / ganzer Bericht: derStandard.at vom 25. Februar 2020, Sarah Wared