D&O: Absicherung auf eigene Rechnung sinnvoll

D&O: Absicherung auf eigene Rechnung sinnvoll

Last Updated on 2020-01-20
Dr. Brigitta Schwarzer, MBA

Private Vorsorge ist nicht nur bei der Gesundheit ratsam. Eine persönliche D&O-Versicherung bietet Managern maßgeschneiderten Schutz vor möglicherweise existenzbedrohenden Schadenersatzansprüchen.

Warum eine persönliche D&O-Versicherung für jede Führungskraft Sinn macht und worauf man dabei achten sollte: Das sind immer wieder Themen zwischen der österreichischen Niederlassung der deutschen R+V Versicherung und INARA. Zuletzt sprachen Mag. Rainer Hörmann, R+V Spartenleiter Haftpflicht in Österreich, und Dr. Brigitta Schwarzer, die auch Versicherungsmaklerin ist, über die Besonderheiten dieser Versicherung.

Für Vorstände und Aufsichtsräte von Großunternehmen ist eine D&O-Versicherung mittlerweile Standard. Auch bei Führungskräften kleinerer Firmen steigt das Interesse an Managerhaftpflichtversicherungen. Die Prämie dafür zahlt das Unternehmen, die Versicherungssumme steht für alle versicherten Personen – in der Regel sind das der Vorstand bzw. die Geschäftsführung sowie die Aufsichtsräte – gemeinsam zur Verfügung.

Da liegt auch der entscheidende Vorteil der persönlichen D&O-Versicherung – und ihr einziger „Nachteil“: Wer sich auf eigene Rechnung eine solche Absicherung „einkauft“, muss die Prämie selbst bezahlen. Aber er besitzt seine eigene Deckungssumme und muss diese nicht mit den anderen Führungskräften des Unternehmens teilen. Bei größeren Schadenfällen sind auch hohe Deckungssummen oft schnell verbraucht, Manager haften dann mit ihrem Privatvermögen, im Extremfall steht ihre Existenz auf dem Spiel. Im Bereich Gesundheit ist die private Vorsorge weit verbreitet, sie sollte es auch bei der Absicherung von Managern sein. Lehnt eine Firma eine Unternehmens-D&O-Deckung für ihre Führungskräfte ab, ist eine persönliche Absicherung dringend zu empfehlen. Sehr wertvoll kann eine persönliche D&O-Versicherung aber auch dann sein, wenn man als Manager oder Aufsichtsrat im Unfrieden aus dem Unternehmen ausscheidet.

Hat ein Manager seine persönliche D&O-Versicherung, kann diese „maßgeschneidert“ werden und verschiedene Mandate in einem Vertrag abbilden. Das heißt die Vorstandstätigkeit in der Stiftung A, die Geschäftsführungstätigkeit in der GmbH B und noch ein Aufsichtsratsmandat in einer AG können in einer Polizze versichert werden.

Wie jede Haftpflichtversicherung umfasst der Versicherungsschutz bei der D&O einerseits die Abwehr unberechtigter Ansprüche, andererseits werden berechtigte Schadenersatzforderungen vom Versicherer übernommen. Der Versicherungsfall liegt dann vor, wenn dem Manager eine Pflichtverletzung vorgeworfen wird. Manager werden heute immer öfter geklagt und sie befinden sich dann in einer schwierigen Situation, weil für sie die Beweislastumkehr gilt: Bei einem Schadenfall muss der Manager beweisen, dass er die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters eingehalten hat. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ist die vorsätzliche Schadenverursachung oder das wissentliche Abweichen von gesetzlichen Vorschriften, Beschlüssen, Weisungen etc. Solange der Vorsatz noch strittig ist, übernimmt die Versicherung meist die Anspruchs-Abwehr.

Die meisten D&O-Fälle entstehen nicht dadurch, dass ein Unternehmen von unzufriedenen Kunden mit Klagen eingedeckt wird, sondern es sind interne Haftungsfälle. Das heißt, das Unternehmen, vertreten durch die Geschäftsführung, macht gegen einen der Geschäftsführer oder Bereichsleiter Ansprüche geltend. Sehr häufig sind auch Ansprüche, die der Aufsichtsrat gegen einzelne Vorstandsmitglieder erhebt.

Generell sollten alle Personen, die aufgrund des Gesetzes mit ihrem Privatvermögen für die Einhaltung von Pflichten haften, den Abschluss einer persönlichen D&O-Versicherung ins Auge fassen. Insbesondere gilt das für Vorstände von Aktiengesellschaften, Geschäftsführer von GmbHs und Aufsichtsräte. Auch für leitende Angestellte in größeren Unternehmen kann sie Sinn machen. Für sie gilt zwar das Dienstnehmer-Haftpflicht-Privileg, doch ein gewisses Restrisiko bleibt bestehen.

Stiftungsvorstände stammten früher oft aus dem persönlichen Freundes- oder Verwandtenkreis des Stifters. Mit dem Generationenwechsel in den Stiftungen ändert sich das gerade. Weil (zurzeit noch) jeder Vorstand einer Privatstiftung aus mindestens drei Personen bestehen muss, kann es stiftungsintern immer wieder zu Haftungsfällen bzw. Ansprüchen kommen. Daher ist auch für jeden Stiftungsvorstand der Abschluss einer persönlichen D&O-Versicherung ratsam. Besonders trifft das auf jene Stiftungen zu, die als Mutter-Gesellschaften großer Firmenkonglomerate fungieren. Der Stiftungsvorstand haftet letztlich bis zur letzten Beteiligungs-Gesellschaft und es kann dabei um hohe Beträge gehen.

Als größte Gefahren bei Stiftungen sehen Experten neben den Beteiligungsrisken die friends-and-family-Geschäfte sowie nicht verrechenbare Leistungen. Ganz wichtig ist es, alles, was in einer Stiftung passiert, exakt zu dokumentieren – insbesondere die Anlage-Entscheidungen. Eine umfassende Dokumentation ist aber nicht nur bei Stiftungen wichtig, sie sollte von allen Managern praktiziert werden, um für Haftungsfälle gerüstet zu sein.

Eine weitere Zielgruppe, der dringend zum Abschluss einer persönlichen D&O-Versicherung geraten wird, sind die Interimsmanager. Oft sind das Unternehmensberater, die als Manager auf Zeit eine befristete formelle oder de facto Organ-Funktion übernehmen, was mit erheblichen Risken verbunden sein kann.

Haftungs-Freistellungen seitens eines Unternehmens gegenüber seinen Geschäftsleitungs-Organen kommen in der Praxis sehr oft vor. Ein gewisses Rest-Risiko bleibt dabei aber bestehen, weil solche Enthaftungen oft nicht halten. Auch hier ist man mit einer persönlichen D&O-Versicherung auf der sicheren Seite.

Bei der Bemessung der Versicherungssumme sollte man sich am größten Einzelrisiko orientieren, das schlagend werden kann („probable maximum loss“). Wird nur ein Mandat versichert und beträgt die Versicherungssumme eine Million Euro, beläuft sich die Jahresnettoprämie für eine persönliche D&O-Versicherung bei R+V auf rund 1600 Euro plus 11 Prozent Versicherungssteuer. Rabattierungen sind möglich.

Website R+V, Niederlassung Österreich: www.ruv.at


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