Erfolgsinstrument Mitarbeiteraktienbeteiligung

Erfolgsinstrument Mitarbeiteraktienbeteiligung

Last Updated on 2021-05-06
boersen-kurier.at / Manfred Kainz, 22.04.2021

In der Praxis bewährt – und noch weiter ausbaubar

„Mehr beteiligen!“ lautete der Titel der Anlegerschutz-Kolumne im BK10. Es ging um Mitarbeiterbeteiligung mittels Aktien und darum, dass diese Möglichkeit in Österreich weniger genützt wird als in anderen Ländern. Und das, obwohl neue Berechnungen aus Deutschland die Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen via Aktien ein weiteres Mal illustrieren. Skeptiker und Gegner meinen indes, dass man der Belegschaft nicht auch noch das Kapitalmarktrisiko zumuten solle und das Thema Aktien wohl eher eine Sache für gutbezahlte Manager sei.

Modellhaft

Doch was sagen eigentlich erfahrene, „gestandene“ Arbeitnehmervertreter dazu? Leopold Miedl war 30 Jahre Betriebsratsvorsitzender und 16 Jahre Aufsichtsrat (und Prüfungsausschuss-Mitglied) in der RHI AG und davor bei Veitsch Radex. In guter Zusammenarbeit mit dem Personalmanagement der RHI setzte er sich dafür ein, dass das sogenannte „Vier plus eins-Modell“ eingeführt wurde, erzählt er im Gespräch mit dem Börsen-Kurier. „Vier Plus eins hieß: Wenn Mitarbeiter vier Aktien kauften, bekamen sie eine Aktie gratis von der Gesellschaft dazu geschenkt.“ So konnten Mitarbeiter bis zu 1.460 Euro in Aktien jährlich steuerfrei ausnutzen. Voraussetzung um von dieser Mitarbeiter-Gratisaktienaktion zu profitieren war ein mehrjährige Behaltefrist. Wenn Mitarbeiter (in die Pension) ausschieden, erhielten sie ihre Aktien auf ein Depot ihrer Wahl gutgeschrieben.

Zweites Argument

Das Angebot habe sich bewährt und so plädiert Miedl dafür, auch jetzt die Zeit und den bestehenden Steuerfreibetrag zu nützen, um Mitarbeiteraktienprogramme anzubieten. Sein zweites Praxisargument: Mitarbeiteraktien könne man auch für betriebliche Altersvorsorge verwenden; als Alternative zu Pensionskassen (die wegen Leistungskürzungen und der Performance in Kritik gekommen sind) meint der erfahrene Praktiker, der sich seit Jahrzehnten auch mit betrieblichen Vorsorgelösungen beschäftigt.

Anderer Erfolgsweg

Einen anderen Weg als das RHI-Modell wählte etwa die voestalpine. Diese verwaltet rd. 23 Millionen Stück Aktien gebündelt in einer Stiftung. Dies entspricht einem Stimmrechtsanteil von 12,9 Prozent. Dazu kommen noch rd. 3,3 Mio. Stück voestalpine-„Privataktien“ von ehemaligen und aktiven MitarbeiterInnen (d.s. 1,9 Prozent der stimmberechtigten Aktien), deren Stimmrechte auch von der Stiftung ausgeübt werden. So vertritt die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung insgesamt 14,8 Prozent der Stimmrechte. Damit ist sie laut Eigenaussage sowohl nach Stimmprozenten als auch nach Aktienwert die größte Mitarbeiterbeteiligung in Österreich. Ergebnis: Die Mitarbeiter können sich mit eigenem Aktienbesitz am Unternehmen beteiligen, mit der Stimmrechtsbündelung sind sie ein stabiler Kernaktionär und als individuelle Aktionäre können sie weiteren Anteil am Erfolg „ihrer“ Gesellschaft haben. Und so sieht voestalpine-Finanzvorstand (und Aktienforum-Präsident) Robert Ottel in der Mitarbeiterbeteiligung „einen weiteren Schlüssel, der das Mindset der Menschen ändern kann und hervorragend funktioniert“. Miedl, der an jedem RHI-Standort in Betriebsversammlungen das „Vier plus eins“-Angebot erklärte, ergänzt, dass es Information und Interesse (gerade auch von Betriebsräten) brauche, um Mitarbeiterbeteiligung zu nutzen.

Mehr möglich

Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist aber auch mit anderen Firmenanteilen möglich, ergänzt Miedl; etwa mit stillen Beteiligungen oder Genussrechten. Das sei etwa für Start-ups interessant. Aber in der AG-Form gehe breite Mitarbeiterbeteiligung seiner Meinung und Erfahrung nach am einfachsten. Das Problem in Österreich ist eher Mitarbeiterbeteiligung bei „Nicht-AGs“, also GmbHs. Diese Unternehmensform stellt die große Mehrheit in Österreich dar, so Johannes Linhart, Geschäftsführer der Mittelstands-Allianz des Senats der Wirtschaft. So müsste zur Mobilisierung von Mitarbeiterbeteiligung in unserer mittelständischen Wirtschaft das Gesellschaftsrecht endlich geändert werden.

Quelle: Börsen-Kurier BK16 vom 22.04.2021